Ist Gegenstand der Planungen: der Kalksteinbruch Neandertal. Foto: GVM
Ist Gegenstand der Planungen: der Kalksteinbruch Neandertal. Foto: GVM

Mettmann. Die Stadtverwaltung hat sich zur Nutzung des Kalksteinwerks Neandertal geäußert. Auslöser seien Presseberichte, die im Nachklang der Besichtigung des Kalksteinbruchs veröffentlicht worden seien.


Laut städtischer Verwaltung habe in den Pressberichten gestanden, dass „die Stadt eine künftige touristische Nutzung eines Teils des großen Areals ablehne“. Dazu bezieht die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

„Die Stadtverwaltung steht einer künftigen touristischen Nutzung eines Teilbereichs des Kalksteinwerks Neandertal nach Ende des Kalkabbaus durchaus positiv gegenüber. Ein solches Projekt könnte die touristische Attraktivität der Kreisstadt sowie des Neanderlandes noch weiter erhöhen. Teile des Areals, so die Auffassung der Stadtverwaltung – und auch der Bezirksregierung – könnten durchaus für eine umweltverträgliche, maßvolle Nutzung, die mit den öffentlichen Interessen des „Masterplans Neandertal“ im Einklang stehen, erschlossen werden. Eine solche Nutzung müsste natürlich mit den Zielen des Landesentwicklungs- und des Regionalplans übereinstimmen.“

Genau diese Rahmenbedingungen seien in der der Eigentümergesellschaft des Kalksteinwerks bereits im Juni 2019 in einem durchweg konstruktiven Gespräch im Rathaus am Tisch des Bürgermeisters erläutert worden, so die Kreisstadt Mettmann. Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und die Eigentümer des Kalksteinwerks hätten sich damals darauf verständigt, dass der Eigentümer seine Projektideen weiter konkretisiert und gegebenenfalls auf ihre Machbarkeit prüfen lasse.

„Machbarkeitsstudie liegt der Verwaltung nicht vor“

Die Stadtverwaltung weiter: „Eine Konkretisierung der Projektideen sowie eine Machbarkeitsstudie liegen der Verwaltung jedoch bis heute nicht vor. Die Stadt hat von den Eigentümern des Kalksteinwerks bislang nur Unterlagen erhalten, die neben einer schwer nachvollziehbaren Zahlenaufstellung lediglich die Auflistung inhaltlich unkonkreter Projektbausteine beinhaltet.

Ungeachtet dessen hat die Verwaltung gemeinsam mit der Kreisverwaltung überlegt, welche Nutzungen auf dem Areal räumlich-inhaltlich vorstellbar sein könnten. Dabei spielt der konkrete Bezug zum Neandertal eine entscheidende Rolle. Projektideen aus dem Masterplan Neandertal sind den Eigentümern als Hilfestellung nochmals im September 2019 mitgeteilt worden.

Eine Projektskizze der Eigentümer, die sie dem Bürgermeister übergeben hatte, wurde an die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Bitte weitergeleitet, eine Einschätzung zu dem Projekt vorzunehmen, heißt es aus dem Rathaus. Die Bezirksregierung habe in ihrer Stellungnahme erläutert, dass eine landschaftsorientierte Freizeit- und Erholungsnutzung möglich sei, wenn im Ganzen eine ökologische sowie erholungsorientierte Freiraumverbesserung erzielt werde.

„Die Bezirksregierung hat angeregt, geeignete freiraumorientierte Nutzungen unter den genannten Vorgaben zu entwickeln, um diese dann gemeinsam mit Stadt und Kreis abzustimmen“, so die Stadt Mettmann. „Die vorliegende Projektskizze ist dazu nicht geeignet. Grundlage für freiraumorientierte Nutzungen können nur die zwischen Kreis und Stadt abgestimmten Inhalte sein, die dem Eigentümer im September 2019 mitgeteilt wurden.“

Über die Stellungnahme der Bezirksregierung seien die Eigentümer im Dezember 2019 informiert worden. Sie seien gebeten worden, mitzuteilen, ob sie an einer Realisierung der beschriebenen freiraumorientierten Nutzungen Interesse haben. Eine Antwort habe die Stadt dazu bis heute nicht erhalten.