Akten türmen sich auf einem Tisch. Foto: pixabay
Akten türmen sich auf einem Tisch. Foto: pixabay

Erkrath. Am Sonntag, 15. September, findet in Erkrath der Bürgerentscheid „Erbpacht Neanderhöhe“ statt.


Dann können alle stimmberechtigten Erkratherinnen und Erkrather über die zur Abstimmung gestellte Sachfrage „Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, so dass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“ mit „Ja“ oder „Nein“ entscheiden.

Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden derzeit im Stadtgebiet verteilt und bis zum 25. August allen abstimmungsberechtigten Personen vorliegen. Die Stimmräume sind am Abstimmungstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer
seine Stimme lieber per Brief abgeben mag, benötigt vorab einen Stimmschein.

Dieser kann durch Scannen des QR-Codes auf der Abstimmungsbenachrichtigung, online über ein Antragsformular auf der städtischen Homepage, per Mail an wahlen@erkrath.de, schriftlich per Post oder auch persönlich beim Wahlamt beantragt werden. Die ausgefüllten Stimmbriefe müssen anschließend bis spätestens 15. September, 16 Uhr, im Rathaus eingegangen sein – die Postlaufzeiten sind hierbei zu beachten.