Wuppertal. Der Geschäftsführer der Wuppertaler Bühnen und Sinfonieorchester
GmbH Torger Nelson hat um Aufhebung seines Vertrages zum Ende des ersten Quartals 2025 gebeten, um die Geschäftsführung der Internationalen Beethovenfeste Bonn GmbH zu übernehmen.
Eine Findungskommission zur Neubesetzung des Amtes wurde durch den Aufsichtsrat der
Wuppertaler Bühnen und Sinfonieorchester GmbH eingesetzt. Torger Nelson kam zur Spielzeit 2023/24 als Geschäftsführer nach Wuppertal. Seitdem ist er gemeinsam mit den jeweiligen Spartenleitern verantwortlich für die Geschicke von Oper, Schauspiel und Sinfonieorchester im Kollegialorgan Theaterleitung.
»Ich habe meine Zusammenarbeit mit dem professionellen Team in Technik und Verwaltung sowie den herausragenden Künstlerinnen und Künstler aus Oper, Schauspiel und Sinfonieorchester in den vergangenen Spielzeiten sehr genossen und freue mich noch auf einige Highlights in der eben angelaufenen Saison 2024/25.
Viele treue Unterstützer und neue Partner aus der Stadtgesellschaft und -verwaltung haben mich unterstützt, wofür ich sehr dankbar bin. Dennoch möchte ich die neue spannende Aufgabe in einem dynamischen Team in Bonn übernehmen, das das Beethovenfest in den letzten Jahren innovativ neu aufgestellt hat, und auf das ich mich schon jetzt sehr freue«, so der Geschäftsführer.
Kulturdezernent Matthias Nocke: »Torger Nelson hat mit innovativen Managementmethoden neue Kooperationen ins Leben gerufen und ein modernes Preissystem eingeführt. Außerdem konnte er die digitale Verwaltung in den Bereichen Vertrieb, Personal und Finanzen entscheidend voranbringen. Jüngste Mammutaufgabe war die Umstellung der Gastronomie im hauseigenen Restaurant und Opernhaus.«
Als größte – bis zu seinem Wechsel im Frühjahr 2025 – noch anstehende Herausforderung nennt Nelson die weiteren Vorbereitungen zum Neubau eines Orchesterprobenraums, der nach aktuellen Planungen in der Baulücke vis-a-vis des Barmer Bahnhofs entstehen soll.
Der Aufsichtsrat der Wuppertaler Bühnen und Sinfonieorchester GmbH hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Geschäftsführers eine zwölfköpfige Findungskommission berufen, um Empfehlungen für dessen Nachfolge zu erarbeiten.
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