Ratingen. Am Mittwochabend hat die Polizei zwei Jugendliche auf frischer Tat nach einem Fahrraddiebstahl vorläufig festgenommen. Nach weitere Ermittlungen hat sich der Verdacht ergeben, dass die Jugendlichen auch für einen Diebstahl aus einem Bürogebäude verantwortlich sind.
Gegen 18.50 Uhr meldete sich laut Polizei ein Anwohner der Friedhofstraße bei der Polizei, weil zwei verdächtige Personen, die umliegenden Wohnhäuser „ausgekundschaftet“ hätten. Vor Ort trafen die eingesetzten Beamten auf zwei – laut Behörde polizeibekannte – Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, die Fahrräder mit sich führten.
Bei einer Kontrolle fanden die Polizeibeamten in den Taschen der Jugendlichen diverses Aufbruchswerkzeug sowie eine nicht geringe Menge Amphetamin und vermeintliches Diebesgut. So führten die Jugendlichen insgesamt drei Smartphones, Kosmetik- und Bekleidungsartikel sowie eine Speicherkarte mit sich. Die Fahrräder, ein Mountainbike der Marke Cube sowie ein Pedelec der Marke Telefunken, wurden wegen des Verdachts des Diebstahls sichergestellt. Das Pedelec konnte noch im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme seinem ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden, nachdem dieser auf der Polizeiwache eine Strafanzeige erstattet hatte.
Die Beamten nahmen das Duo vorläufig fest. Auf der Wache griff der 16-Jährige einen 26-jährigen Polizeibeamten mit einer in der Hose versteckten Sicherheitsnadel an. Verletzt wurde der Beamte nicht.
Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnten zwei der bei den Tatverdächtigen sichergestellten Smartphones einem am Mittwochmorgen begangenen Diebstahl aus einem Bürogebäude an der Straße „Stadionring“ in Ratingen zugeordnet werden, berichtet die Polizei. Ob das Duo auch für einen versuchten Diebstahl aus einer Arztpraxis am Mittwochnachmittag an der Düsseldorfer Straße verantwortlich ist, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Die beiden Jugendlichen wurden nach dem Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen das Duo wurden Strafanzeigen eingeleitet: Sie werden sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Diebstahl und, im Fall des 16-Jährigen, auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.