Wülfrath. Als Überwuchs werden alle Äste, Zweige und Triebe von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen bezeichnet, die über eine Grundstückgrenze in den Bereich der Straße oder des Gehweges hinausragen.
„Immer wieder führt Überwuchs von privaten Grundstücken auf angrenzende Gehwege zu Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigung der Wegeunterhaltung“, stellt die Stadt fest. Hecken oder Sträucher ragen teilweise so stark auf Bürgersteige hinaus, dass deren Nutzung nur eingeschränkt möglich ist und Verkehrsteilnehmer – vor allem mit Rollator, Rollstuhl oder mit Kinderwagen – auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
„Zudem erschwert Überwuchs regelmäßig die Arbeiten bei Leitungsverlegungen, da geplante Leitungstrassen versetzt werden müssen, um die aufgebrochenen Oberflächen wieder ordnungsgemäß wiederherstellen zu können“, erläutert die Stadt. „Die verbleibenden Reststreifen führen später zu einem erhöhtem Unterhaltungsaufwand und somit zu unnötigen Belastungen für den Steuerzahler.“ Die Grundstückseigentümer*innen sind daher jetzt aufgefordert, jeglichen Überwuchs auf öffentliche Flächen wie Gehwegen zu entfernen bzw. zurückzuschneiden.
Dies kann ohne Einschränkungen bis zum Beginn der Vogelbrutschutzzeit zum 1. März erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei vorheriger erfolgloser Aufforderung durch die Stadt Wülfrath sogenannte Ersatzvornahmen durchgeführt werden können: Die Stadt beauftragt ein Unternehmen mit dem Rückschnitt. Die entsprechenden Kosten sowie anfallende Verwaltungsgebühren sind dann von den Grundstückeigentümer zu tragen.
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