Düsseldorf. Ob in Vanillekipferl, im Pudding oder in Trüffeln – zur Weihnachtszeit ist Vanille weit verbreitet und bei Verbrauchern beliebt. Da aber echte Vanille als Gewürz sehr teuer ist, greifen viele Lebensmittelproduzenten auf das günstig herzustellende synthetische Vanillin zurück.
Oft findet man laut Verbraucherzentrale NRW auf Vanilleprodukten auch die Bezeichnung „Vanilla“. „Dieser Kunstbegriff ist aber weder geschützt noch lebensmittelrechtlich verbindlich definiert“, so die Experten. Schöne Abbildungen von Vanilleblüten oder -schoten oder blumige Werbeversprechen können leicht täuschen.
„Entscheidend sind die Zutaten“, erklärt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. „Nur wenn gemahlene Vanilleschoten, natürliches Vanillearoma oder Vanilleextrakt angegeben wird, wurde im Produkt auch echte Vanille verarbeitet.
Sind auf der Zutatenliste hingegen Vanillearoma oder Aroma angegeben, spricht dies für chemisch-synthetisch hergestelltes Vanillin.“
Geschützt ist hingegen laut Experten die Bezeichnung „Bourbon-Vanille“. Dann muss das Gewürz tatsächlich von den so genannten Bourbon-Inseln stammen, also aus Madagaskar, den Komoren, Réunion, den Seychellen oder Mauritius.
Produkte mit echter Vanille sind optisch meist an kleinen schwarzen Punkten, den Samen des Vanillemarks, zu erkennen. „Wer übrigens Vanilleschoten kauft und die ausgekratzten Schalen in ein Schraubglas mit Zucker legt, darf sich in ein paar Wochen über echten Vanillezucker für Kipferl freuen – ganz ohne synthetische Aromen“, so der Tipp der Verbraucherzentrale NRW.
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