Hendrik Thome aus Duisburg und die Vorsitzende des Vereins Neue Wege, Silvia Böhm. Foto: privat
Hendrik Thome aus Duisburg und die Vorsitzende des Vereins Neue Wege, Silvia Böhm. Foto: privat

Mettmann. „Legalisierung von Cannabis – Aspekte des Jugend- und Gesundheitsschutzes“ – so lautete der Titel des Vortrags, den Hendrik Thome, Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn vor interessiertem Fachpublikum gehalten hat.


Knapp 30 Personen waren der Einladung des Vereins Neue Wege in das Mehrgenerationenhaus in Mettmann gefolgt. Richter Thome stellte einleitend fest, dass er als langjähriger Leiter der Jugendabteilung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn viel Erfahrung – auch und gerade mit Betäubungsmittelkonsumenten – sammeln konnte. Zum Amtsgerichtsbezirk gehört unter anderem der soziale Brennpunkt Marxloh.

Inzwischen ist Thome Richter für Betreuungsrecht – und trifft bei der Arbeit mit
Menschen mit psychischen Erkrankungen auch die Jugendlichen wieder, die er als BTM-Konsumenten kenngelernt hat. Richter Thome erläuterte die Rechtsgrundlagen und skizzierte, welche Mengen Erwachsene legal besitzen dürfen und wie sie zu beziehen sind.

Dass Cannabis nicht bereits für beispielsweise 16-Jährige zum Konsum freigegeben werden, sei aus gesundheitlicher Sicht richtig, denn der Konsum in jungen Jahren könne zu irreversiblen gesundheitlichen Einschränkungen führen, so Thome. „Es können sich Psychosen entwickeln, der Konsum kann sich negativ auf die Intelligenzentwicklung auswirken und es kann sich eine Abhängigkeit entwickeln. Je älter der Konsument, desto geringer das gesundheitliche Risiko.“

Immer wieder machte Hendrik Thome anhand von Praxisbeispielen deutlich,
wann sich etwa Jugendliche oder Erwachsene strafbar machen. 25 Gramm Cannabis darf ein Erwachsener in der Öffentlichkeit mitführen. Die Abgabe an Jugendliche ist strafbar. Der Besitz von Cannabis ist für Jugendliche zwar verboten, aber nicht strafbar. Anders sieht es bei der Beschaffung aus, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Erwachsene haben durch das Cannabiskonsumgesetz nun Zugang zu legal und
sauber angebautem Cannabis. Jugendliche sind wie zuvor überwiegend auf den
Schwarzmarkt angewiesen. Problematisch ist, dass dieses Cannabis häufig unrein
oder vermischt mit anderen Drogen angeboten wird.

Im Anschluss an den Vortrag gab es viel Diskussionsbedarf. So stellen zum Beispiel sowohl die Drogenberatungsstellen als auch die Jugendgerichtshilfen fest, dass sie kaum noch Kontakt zu Jugendlichen Cannabiskonsumenten aufbauen
können. Eine frühzeitige Intervention ist so leider häufig nicht mehr möglich. Neben den gesundheitlichen Auswirkungen, hat der Cannabiskonsum von Jugendlichen häufig auch Auswirkungen auf die Schullaufbahn. Schulabbrüche kommen häufiger vor, ebenso wie der zeitgleiche Konsum anderer, härterer Drogen.

Vor diesem Hintergrund wird der Prävention eine noch viel größere Bedeutung
beizumessen sein. Bereits jetzt ist der Stellenanteil für Präventionsarbeit häufig
nicht auskömmlich. Der Bedarf an einem Ausbau dieser Stellen trifft zurzeit auf den enormen Einsparungsdruck, der auf den Kommunen lastet.

Der Verein Neue Wege beteiligt sich immer wieder auch an der Finanzierung
von Präventionsprojekten. Für die Mitgliedskommunen Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Mettmann und Wülfrath ist dies ein kleiner Lichtblick.

Neue Wege kümmert sich um Jugendliche

Seit der Gründung im Jahr 2007 arbeiten Ehren- und Hauptamtliche aus den Städten Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Mettmann und Wülfrath im Verein Neue Wege zusammen.

Finanziert durch Bußgelder und Spenden, plant der Verein Maßnahmen für gefährdete und straffällig gewordene Kinder und Jugendliche. Im Vorstand des Vereins arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Jugendgerichtshilfe der fünf Städte mit zurzeit sechs Ehrenamtlichen Hand in Hand, um diese Projekte zu entwickeln und durchzuführen. Zu den Highlights zählt das jährlich in den Sommerferien stattfindende Graffiti-Projekt.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 6. November im Mehrgenerationenhaus in Mettmann standen die Vorstandswahlen an. Während die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren im Rahmen ihrer Tätigkeit von den Mitgliedsstädten entsandt und als Beisitzer im Vorstand mitwirken, werden die übrigen Funktionen von Ehrenamtlichen besetzt.

Zwei Vorstandsmitglieder kündigten an, letztmalig für die ehrenamtliche Arbeit
zur Verfügung zu stehen. Richard Starck, zunächst als Jugendgerichtshelfer
hauptamtlich und in den letzten Jahren ehrenamtlich im Verein tätig, scheidet
bereits jetzt aus dem Vorstand aus. Die bisherige und neugewählte Vorsitzende
Silvia Böhm dankte Starck für sein viele Jahre andauerndes Engagement.

Besonders freuen können sich die Vorstandsmitglieder über die Verstärkung
durch Lilian Fischer, die ab sofort ehrenamtlich als Beisitzerin im Vorstand
mitwirkt.

Die folgenden Vorstandsmitglieder wurden in ihren Funktionen bestätigt:

  • Silvia Böhm – Vorsitzende
  • Bärbel Habermann – stv. Vorsitzende
  • Hans Duncker – Zweiter stv. Vorsitzender
  • Stephan Paas – Kassierer
  • Susanne Helbig – stv. Kassiererin
  • Désirée Geisler – Schriftführung
  • Thomas Kaminski – stv. Schriftführung

Wer sich für die Vereinsarbeit und evtl. auch eine Mitarbeit im Vorstand interessiert, kann sich jederzeit an die Vorstandsmitglieder wenden und auch an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Auch mit einer Vereinsmitgliedschaft kann die Arbeit des Vereins unterstützt werden. Nähere Informationen gibt es unter
www.verein-neue-wege.de.