Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild

Wülfrath. Mit der Reform der Grundsteuer kann es für Eigentümer zu Veränderungen bei der Höhe der zu leistenden Zahlungen kommen. Statt den einheitlichen Hebesatz zu nutzen, solle Wülfrath auf das differenzierte Modell setzen, fordert die Fraktion Die Linke. 


Die Grundsteuer soll durch Anpassung die an die Wertentwicklung gerechter und transparenter zu gestalten. “Die Stadt Wülfrath plant nun einem einheitlichen Hebesatz von 1099 von Hundert auf Wülfrather Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu erheben”, so Ilona Küchler (Linke). Das Finanzministerium hatte diesen aufskommensneutralen Hebesatz für die Kalkstadt ermittelt.

“Übernimmt man diesen Hebesatz, ist die Lastenverschiebung jedoch unfair und ungerecht”, so Küchler. Ändern ließe sich das laut Ratsfraktion, wenn “die Mehrheit des Rates einen differenzierten Hebesatz festlegt”. Städte wie Essen und Gladbeck hätten das getan.

Die Linke/Wülfrather Liste hat daher für die kommende Ratssitzung einen Änderungsantrag über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Wülfrath eingereicht.

Ziel sei, die Festsetzung des Hebesatzes für Wohngrundstücke in einer Höhe, die in der Summe nicht zu einer Erhöhung in diesem Sektor führt. “Wenn dadurch der Hebesatz für Gewerbegrundstücke angehoben werden muss, ist dies aus unserer Sicht vertretbar”, so Küchler. Als Hebesätze sollten daher laut Die Linke für Wohngrundstücke 918 von Hundert sowie für Nichtwohngrundstücke von 1.744 von Hundert für die Grundsteuer B festgelegt werden. “Der gesplittete Hebesatz wird zudem ausdrücklich vom Bund der Steuerzahler empfohlen”, so die Fraktion. Eine Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbegrundstücke hält die Ratsfraktion für vertretbar.

Der Rat tagt in Wülfrath am 10. Dezember.