Die Glaskuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin. Foto: pixabay
Die Glaskuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin. Foto: pixabay

Essen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Bundestagsabgeordneten hat für die nächste Sitzung des Bundestags einen Gruppenantrag über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD angemeldet. Der Essener Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring ist einer der Erstunterzeichner.


„Die AfD ist eine Gefahr für unsere liberale Demokratie, gegen die wir mit allen Mitteln unseres wehrhaften Rechtsstaates vorgehen müssen“, kommentiert Kai Gehring. „Zuletzt hat die AfD bei ihrem Parteitag in Riesa unter Beweis gestellt, dass sie sich weiter radikalisiert, Ressentiments schürt, Destabilisierung betreibt und anti-demokratischer Propaganda verbreitet“. Gehring hält für dringlich, dass der Bundestag eine Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einleite.

„Die AfD ist seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz gerichtsfest und bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft“, so der Essener Abgeordnete. Die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen seien vor Ort seitens des Verfassungsschutzes als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, ebenso die AfD-Jugendorganisation, erklärt Gehring. Die AfD diffamiere Minderheiten, diskeditiere demokratische staatliche Institutionen und Parteien und versuche, die Gesellschaft mit einer toxischen Rhetorik zu spalten.

Die Verfassungstreue von Parteien kann durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Das Grundgesetzt sieht das in Artikel 21 Absatz 2 vor. „Als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik wissen wir, dass eine demokratisch gewählte Partei extremistisch sein kann“, mahnt Kai Gehring. „Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus hat das Grundgesetz einerseits die politischen Parteien in Deutschland unter besonderen Schutz gestellt, andererseits klare Kriterien aufgestellt, wann Parteien gegen die Verfassung verstoßen“.