En Schild weist auf die Änderung hin. Foto: Kreisstadt Mettmann
Mettmann. Der Tannisberg ist ab sofort Teil der innerstädtischen Fußgängerzone. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Damit hat die Verwaltung einen Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität umgesetzt. Das bedeutet, dass dieser Bereich nur noch während der Anlieferzeiten werktags von 8 bis 10 und von 18 bis 20 befahren werden darf.
Außerhalb dieser Zeiten ist der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich Fußgängern
vorbehalten.
…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.