Mettmann. Die Stadt Mettmann bittet Grundstückseigentümerinnen und eigentümer, Überwuchs an Gehwegen und Straßen rechtzeitig zu entfernen.
Äste, Zweige und Sträucher, die in den öffentlichen Raum hineinragen, können zu Verkehrsbehinderungen führen – besonders für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen. Auch Bäume, die Straßenlaternen verdecken und Gehwege verschatten, sollten zurückgeschnitten werden.
Die Mindesthöhe über Gehwegen beträgt 2,20 Meter, über Radwegen 2,50 Meter. Der Rückschnitt ist bis zum Beginn der Vogelbrutschutzzeit am 1. März 2025 möglich. Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.