Photovoltaik-Panele in Betrieb. Foto: Symbolbild (pixabay)
Photovoltaik-Panele in Betrieb. Foto: pixabay

Langenfeld. Der Wunsch nach einer eigenen Photovoltaikanlage ist groß. Viele Haushalte wollen mit Solarstrom unabhängiger werden und Energiekosten senken. Doch manche Anbieter nutzen diese Motivation aus und vermarkten überteuerte Komplettpakete an der Haustür. Im Paket enthalten: Solaranlage, Batteriespeicher – und oft auch ein teurer Kredit oder langfristiger Stromvertrag. Die Verbraucherzentrale NRW rät zur Vorsicht.


Vor unseriösen Anbietern, die Photovoltaikanlagen samt Batteriespeicher direkt an der Haustür verkaufen, warnt die Verbraucherzentrale NRW im Kreis Mettmann. In der Beratungsstelle melden sich zurzeit Verbraucher, die sich von vermeintlich attraktiven Komplettangeboten überrumpelt fühlen – oftmals ausgelöst auch durch Online-Werbung mit Aussagen wie „kostenlose Solaranlage“ oder „Null-Euro-Finanzierung“.

„Diese Botschaften klingen zu schön, um wahr zu sein – und sind es auch“, warnt Isabelle Uebach, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld. „Tatsächlich ist jede PV-Anlage mit Investitionskosten verbunden. Wer etwas anderes behauptet, betreibt irreführende Werbung.“

Oft werden Pakete angeboten, bei denen nicht nur die Anlage selbst, sondern auch ein Kreditvertrag oder ein langfristiger Stromliefervertrag mitverkauft wird. „Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft gar nicht genau, welche Verpflichtungen sie da eingehen“, so Uebach. Auch für die versprochene Wirtschaftlichkeit der Anlagen fehlen oft nachvollziehbare Berechnungen.

„Wir raten dringend dazu, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und nichts an der Haustür zu unterschreiben“, betont Uebach. „Einen Kleinwagen kauft man ja auch nicht spontan, nur weil gerade überraschend ein Autoverkäufer an der Haustür klingelt.“ Auch neutrale oder offiziell klingende Namen wie „Energieagentur“ oder „Solarinstitut“ garantieren keineswegs Seriosität: „Solche Bezeichnungen sind rechtlich nicht geschützt – jedes Unternehmen kann sich so nennen“, erklärt Uebach.

Wer bereits einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, kann in vielen Fällen noch widerrufen: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt 14 Tage ab Vertragsschluss – und in manchen Fällen sogar länger, wenn keine ausreichende Belehrung erfolgt ist. Spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen erlischt es jedoch endgültig.

Rechtliche Beratung sowie Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Photovoltaikanlagen sowie rund um das Thema Energie gibt es anbieterunabhängig in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 02173-8492519.