Teilnehmerinnen der Fachtagung: Stephanie Zschocke, LVR (Landschaftsverband Rheinland), Gleichstellungsbeauftragte: Kirsten Max, Stadt Hilden, Franca Calvano, Stadt Wülfrath, Larissa Hilverkus, Stadt Velbert, Jana Lihl, Kreis Mettmann, und Regina Konrad, Stadt Monheim. Foto: Stadt Velbert
Teilnehmerinnen der Fachtagung: Stephanie Zschocke, LVR (Landschaftsverband Rheinland), Gleichstellungsbeauftragte: Kirsten Max, Stadt Hilden, Franca Calvano, Stadt Wülfrath, Larissa Hilverkus, Stadt Velbert, Jana Lihl, Kreis Mettmann, und Regina Konrad, Stadt Monheim. Foto: Stadt Velbert

Kreis Mettmann. Wer Gewalt in jeglicher Form erlebt, benötigt meist Hilfe, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen zu bewältigen. Hier greift das soziale Entschädigungsrecht.


Zum 1. Januar 2024 wurden die entsprechenden Regelungen im neuen Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) zusammengeführt. Durch die Bündelung bislang verstreuter Regelungen in einem einheitlichen Gesetzbuch wird es Betroffenen erleichtert, mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Velbert, Larissa Hilverkus, kamen am 16. April die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann zu einer gemeinsamen Fachtagung zusammen. Veranstaltungsort war die moderne Stadtbibliothek Velbert. Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Fachvortrag von Stephanie Zschocke, Fallmanagerin im Fachbereich Soziale Entschädigung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Sie stellte die zentralen Neuerungen des Anfang 2024 in Kraft getretenen SGB XIV vor.

Das neue Entschädigungsrecht markiert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Gewaltopfern. Während vor der Reform nur Personen entschädigt wurden, die Opfer tätlicher Angriffe geworden waren, können nun auch Menschen Unterstützung erhalten, die unter psychischer Gewalt leiden – etwa durch Mobbing, Stalking oder Bedrohung. Ebenfalls neu ist, dass nun auch Kinder, die von Vernachlässigung betroffen sind, als leistungsberechtigt gelten.

Darüber hinaus können auch traumatisierte Augenzeuginnen und Augenzeugen sowie Angehörige von Gewaltopfern Leistungen nach dem neuen Recht erhalten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist das Angebot von Traumambulanzen, die als Anlaufstellen für Soforthilfe dienen. Hier können Betroffene zeitnah psychologische Unterstützung erhalten.

Zschocke betonte: „Das neue soziale Entschädigungsrecht muss zum Leben erweckt werden.“ Damit macht sie deutlich: Das Gesetz allein reicht nicht aus – es braucht eine aktive Umsetzung in der Praxis. Fachkräfte müssen geschult, Betroffene informiert und bestehende Hilfsstrukturen gestärkt werden. „Wir müssen unsere Netzwerke erweitern“, so Zschocke weiter.

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann erklärten abschließend gemeinsam: „Das neue SGB XIV bringt viele Veränderungen mit sich, die für Betroffene entscheidend sein können – besonders, wenn es um Anerkennung und Unterstützung nach belastenden und traumatisierenden Erfahrungen geht. Als Gleichstellungsbeauftragte ist es uns wichtig, über solche Neuerungen informiert zu sein, aufzuklären und den Zugang zu Hilfe zu erleichtern. Wir möchten dazu beitragen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird.“

Appell an die Betroffenen „Wenden Sie sich vertrauensvoll an die unterstützenden Stellen – ob bei akuten Belastungen oder im Rückblick auf vergangenes Leid. Das neue soziale Entschädigungsrecht eröffnet neue Wege der Hilfe“.

Kontakt für Betroffene und Angehörige: 

  • Opfer-Infotelefon des LVR: 0800 654 654 6
  • Opfer-Telefon des Weißen Rings: 116 006