Heiligenhaus. Am Montag, 28. April, ist in der Mittagszeit gemeinsam mit der Polizei, der Ordnungsbehörde der Stadt Heiligenhaus und dem Umweltamt und der Abteilung Bekämpfung Schwarzarbeit des Kreis Mettmann eine Kontrollaktion einer Gewerbefläche und eines Wohnhauses im Rahmen eines Verbundeinsatzes an der Höseler Straße durchgeführt worden.
Beteiligt war ebenfalls das Veterinäramt des Kreises Mettmann, die diese Maßnahme in eigener Zuständigkeit aufgrund von Meldungen im Vorfeld kontrolliert haben, wie die Stadt Heiligenhaus berichtet. Zusätzlich haben die Bezirksregierung Düsseldorf und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in diesem Verbundeinsatz in einigen Firmen den Arbeitsschutz überprüft. Zur weiteren Unterstützung kamen Einsatzkräfte der Ordnungsbehörde Velbert dazu.
Bei der Kontrolle seien insgesamt 13 gemeldete Gewerbebetriebe und das auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus überprüft worden, hieß es aus dem Rathaus.
Ordnungswidrigkeitenverfahren werden laut Stadtverwaltung eingeleitet wegen „diverser Verstöße gegen das Abfallrecht, Elektrogesetz, Wasserrecht und die Handwerksordnung“. Weiter seien Verstöße festgestellt worden im Bereich des Arbeitsschutzes, der Betriebssicherheitsverordnung, im Bereich Baurecht und beim Brandschutz.
Insgesamt seien sieben Verstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt worden, da verschiedene Firmen dort ohne Anmeldung tätig und andere gemeldete Firmen seit mindestens zwei Jahren nicht mehr tätig waren, was den Verdacht der Scheinanmeldung bestärkt. „Eine Kontrolle in einem angrenzenden Gewerbebetrieb ergab, dass dieser ebenfalls gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verstößt“, so die Stadt.
Zudem wurde durch das Kreisordnungsamt Mettmann festgestellt, dass ein Gewerbebetrieb regelmäßig Tätigkeiten im Handwerk ausgeführt hat, für die keine Erlaubnis vorlag.
Das Veterinäramt des Kreises Mettmann stellte gemeinsam mit der Ordnungsbehörde Heiligenhaus einen Verstoß gegen das Landeshundegesetz NRW und sechs Mängel im Bereich des Tierschutzes fest. Gegen die Halterin wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei leitet zwei Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Einsatzkräfte ein. Des Weiteren hat ein dortiger Anwohner die Einsatzkräfte hinter einem Tor eingeschlossen und dieses erst nach Androhung von weiteren Maßnahmen wieder geöffnet. Auch hier wurde ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet.
Die an einer öffentlichen Straßenlaterne angebrachte Videokamera musste vom Betreiber unverzüglich entfernt werden.