
Mettmann. Wer einen neuen Reisepass oder Personalausweis benötigt, braucht dafür künftig ein digitales Passfoto. Ab dem 1. Mai gelten bundesweit neue Verordnungen für Passbilder, so der Hinweis der Mettmanner Stadtverwaltung.
Durch die digitalen Lichtbilder sollen die Pass- und Ausweisdokumente noch besser vor Missbrauch oder Fälschungen geschützt werden. Durch die Neuregelung soll zudem der Verwaltungsaufwand verringert und das Verfahren vereinfacht werden. Die Stadt
kann den kompletten Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger mit nur einem Gang ins Bürgerbüro anbieten. Man kann sich auf Wunsch den Ausweis per Post nach
Hause schicken lassen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Mitarbeitenden im Bürgerservice ab Mai keine Papierbilder mehr annehmen dürfen. Für Städte, in denen eine Umstellung auf digitale
Passfotos technisch noch nicht möglich ist, hat das zuständige Bundesministerium eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli eingeräumt.
„Wir sind schon eine Weile mit den Vorbereitungen auf die Umstellung beschäftigt. Bei uns kann es ab dem 2. Mai losgehen“, sagt Marcel Neubauer, der Leiter des Amtes für
Bürgerservice und Ordnung. Ein zertifizierter Anbieter hat die Hard- und Software, die für die digitalen Passbilder benötigt wird, geliefert. Statt einer digitalen Spiegelreflexkamera
können die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice ab Mai die Passbilder mit einem Smartphon machen.
„Es ist aber auch möglich, die Fotos bei einem Fotografen machen zu lassen, wenn er dafür die entsprechende Lizenz hat“, sagt Neubauer. Das Bundesministerium des Innern hat
die lizensierten Anbieter unter folgendem Link veröffentlicht: alfo-passbild.com. Auch die dm-Märkte haben eine entsprechende Lizenz erhalten. Das digitale Passfoto wird vom Fotografen beziehungsweise Anbieter direkt an den Bürgerservice übermittelt. Die Kundinnen oder Kunden erhalten einen QR-Code, den sie im Bürgerservice vorlegen, wenn sie einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen. Neubauer: „Mit dem QR-Code können wir die Passbilder online und in einem gesicherten Verfahren abrufen.“