Ratingen. Die Stadt Ratingen erinnert daran, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 am 1. Juli fällig wird.
„Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung gebeten, um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden“, so der Hinweis der Stadt Ratingen. Der zu entrichtende Betrag und das Kassenkonto, das auf der Überweisung angegeben werden muss, stehen in dem Jahressteuerbescheid.
Das städtische Amt für Finanzwirtschaft weist auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hin. Sobald man das SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss man sich um nichts mehr kümmern. Die Steuer wird frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht. Man zahlt immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist kein Risiko verbunden. Einer Abbuchung kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Das Geldinstitut wird eine Wiedergutschrift durchführen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Serviceportal der Stadt Ratingen unter PDF-Datei zur Verfügung.
In der nächsten Zeit wird das Amt für Finanzwirtschaft im gesamten Stadtgebiet vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen, auch in den Abendstunden und am Wochenende. Auch der Außendienst des Ordnungsamtes achtet regelmäßig auf Hunde ohne Steuermarke. Bei Hundehalterinnen und Hundehaltern, die keine gültige Steuermarke vorzeigen können, wird überprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.