Stromzähler hängen an einer Wand. Foto: Volkmann
Stromzähler hängen an einer Wand. Foto: Volkmann

Erkrath. Wer umzieht, muss künftig früher aktiv werden: Seit Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- und Ummeldungen bei der Energieversorgung nicht mehr zulässig.


Die Stadtwerke Erkrath raten deshalb allen Kundinnen und Kunden, ihren Umzug frühzeitig
mitzuteilen – sowohl bei einem Auszug als auch bei einem Einzug. Bei Strom- und Gasverträgen muss die Ummeldung mindestens zwei Wochen im Voraus erfolgen. Bei Fernwärmeverträgen beträgt die Frist zwei Monate.

Wird die Abmeldung nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt das Vertragsverhältnis an der bisherigen Adresse bestehen – auch dann, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist. Gleiches gilt für die Anmeldung bei einem Einzug: Nur mit rechtzeitiger Mitteilung lässt
sich eine lückenlose Versorgung ohne zusätzliche Kosten sicherstellen. Für die Ummeldung benötigen die Stadtwerke die Kundennummer, die bisherige und neue Lieferanschrift, den Umzugs- bzw. Übergabetermin sowie den selbst abgelesenen Zählerstand.

„Mit der neuen Regelung wird eine fristgerechte Kommunikation noch wichtiger. Wer seinen Umzug frühzeitig plant und die relevanten Daten rechtzeitig an uns übermittelt, vermeidet unnötige Unterbrechungen und Kosten“, erklärt Hossein Mansouri Fard, Abteilungsleiter
Kundenservice der Stadtwerke Erkrath.