Düsseldorf. Für viele Schülerinnen und Schüler beginnen mit den Sommerferien nicht nur die schönsten Wochen des Jahres, sondern auch die Zeit der Ferienjobs.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informiert, worauf junge Jobberinnen und Jobber sowie ihre Eltern achten sollten – insbesondere beim Thema Sozialversicherung.
Wer in den Ferien arbeitet, will sich meist das Taschengeld aufbessern oder erste berufliche Erfahrungen sammeln. Ferienjobs sind für Schülerinnen und Schüler in der Regel sozialversicherungsfrei – solange sie maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern und nicht berufsmäßig ausgeübt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Das heißt: In diesen Fällen müssen weder Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- noch Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
Wird ein Ferienjob regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum ausgeübt, kann es allerdings zu einer Versicherungspflicht kommen. Besonders bei Minijobs (bis 556 Euro monatlich) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Schülerinnen und Schüler können sich zwar auf Wunsch davon befreien lassen, aber die Deutsche Rentenversicherung Rheinland rät davon ab: Bereits mit kleinen Beiträgen können erste Ansprüche für die Rente gesammelt werden.
Eltern sollten darauf achten, dass ihr Kind die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit und die Pausenregelungen einhält. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Ferienjobs und spätere Rente
Auch wenn für kurzfristige Ferienjobs keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, kann es für Schülerinnen und Schüler sinnvoll sein, erste Berufserfahrung zu sammeln. Bei längeren Beschäftigungen oder freiwilligen Beitragszahlungen profitieren junge Menschen schon früh vom Schutz der Rentenversicherung.