Haan. In seiner gestrigen Sitzung am 16. September 2025 traf der Wahlausschuss der Stadt Haan die Feststellung, dass sich bei der Wahl der Vertretung der Gartenstadt Haan Unregelmäßigkeiten im Wahlbezirk 1150 (Wahllokal GGS Unterhaan/Turnhalle) ergeben haben.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) ist die Bewertung, ob diese Unregelmäßigkeit Auswirkungen auf das Wahlergebnis im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG NRW hat, durch den neuen Rat der Stadt Haan nach Vorprüfung durch den (noch zu wählenden) Wahlprüfungsausschuss zu bewerten und zu beschließen. Der neugewählte Rat der Stadt Haan tritt zu seiner konstituierenden Sitzung am 4. November zusammen.
Wie das Wahlamt der Stadt Haan mit Pressemitteilung vom 14.09.2025 informiert hatte, wurde das Wahlamt am Nachmittag des 14.09.2025 durch den Wahlvorstand des Wahlbezirks 1150 darüber in Kenntnis gesetzt, dass an einen Bürger ein falscher Stimmzettel ausgehändigt wurde. Der Stimmzettel war für die Vertretung des Rates im Wahlbezirk 1140 und nicht im Wahlbezirk 1150. Der Wähler erhielt daraufhin einen korrekten Stimmzettel. Sämtliche Stimmzettel im Bestand wurden überprüft und eine kleine Anzahl an weiteren falschen Stimmzetteln ausgesondert. Wie viele falsche Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt ausgegeben waren, war ungewiss.
Im Rahmen der Auszählung der Ratswahl wurde durch den Wahlvorstand festgestellt, dass dieser – ohne es zu merken – 114 falsche Stimmzettel im Rahmen der Wahl der Vertretung ausgegeben hatte. Die Stimmen wurden entsprechend des § 30 Nr. 1 KWahlG als ungültig gewertet. In der Niederschrift wurde dies unter besondere Vorkommnisse vermerkt.
Warum die falschen Stimmzettel in das falsche Wahllokal verbracht wurden, ist für das Wahlamt nicht nachvollziehbar. Es wird gemutmaßt, dass bei der Zusammenstellung der fünf Stimmzettel für die verschiedenen Wahlen je Wahlbezirk versehentlich ein falscher Stimmzettelstapel dem Wahlbezirk 1150 zugeordnet wurde. Damit gibt es eine Unregelmäßigkeit, die vom neu zu bildenden Wahlprüfungsausschuss zu bewerten und mit einer Empfehlung an den neuen Rat zu versehen ist.
Wahlleiterin Annette Herz und das Wahlamt der Stadt Haan weisen darauf hin, dass der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis der Wahl für den Rat der Stadt Haan gleichwohl am 16. September festgestellt hat. Dies wird nunmehr förmlich bekanntgemacht.