Mettmann. Bereits vor einigen Wochen haben Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen. Darin gab es die Möglichkeit, gleich für beide Wahltermine – den Termin zur Kommunalwahl am 14. sowie für die Stichwahl am 28. September – Briefwahl zu beantragen.
Nachdem eine absolute Mehrheit bei der Wahl für das Amt der
Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 14. September verpasst
worden ist, treten Amtsinhaberin Sandra Pietschmann und Herausforderer André Bär am 28. September zur Stichwahl an. Dazu
sind alle 30.607 Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme im Sinne
der Demokratie abzugeben.
Wie alle darüber hinaus bisher beantragten Briefwahlunterlagen werden auch entsprechende vorab für die Stichwahl beantragten Unterlagen am Donnerstag, 18. September, vom Wahlamt verschickt. Dazu gilt es zu beachten: Wenn Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen zur Stichwahl beantragt haben, kann im Briefwahlbüro nicht gewählt werden, bevor sie diese nicht erhalten haben. Die Unterlagen liegen dann nicht mehr bei der Stadt, sondern werden auf dem Postweg an die Meldeadresse geschickt. Das stellt sicher, dass niemand doppelt wählen kann.
Ein Appell der Stadt: Wer sich nicht sicher ist, ob sie oder er für den
28. September bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, meldet sich
vorab beim Wahlamt, damit niemand umsonst den Weg zum
Rathaus antreten muss: wahlen@mettmann.de oder 02104 – 980
555.
Wer am Sonntag, 28. September, in seinem Wahllokal vor Ort persönlich wählen geht, muss lediglich an seinen Personalausweis denken und nichts weiter beantragen oder tun. Sie geben ihre Stimme am Tag der Stichwahl wie gewohnt in ihrem Wahllokal vor Ort ab, zwischen 8 und 18 Uhr.
Briefwahlunterlagen können alternativ unter folgendem Link beantragt
werden, der auch auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist:
www.wahlschein.de. Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, erhält die Angaben zum eigenen ‚Wahlbezirk‘ sowie der ‚Nr. im Wählerverzeichnis‘ beim Wahlamt: 02104 – 980 555 oder wahlen@mettmann.de.
Ab Donnerstag, 18. September, ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Mettmann erneut für die Stimmabgabe im Zuge der Stichwahl geöffnet. Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Briefwahlunterlagen
haben und diese auch nicht beantragt haben, können gegen Vorlage des Personalausweises im Briefwahlbüro im Rathaus wählen. Ebenso kann hier mit Briefwahlunterlagen gewählt werden.
Wer Briefwahlunterlagen schon mit der ersten Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl für den 14. September beantragt hat – oder sich nicht sicher ist, ob er oder sie dies getan hat – sollte bis Mittwoch abwarten, ob die Unterlagen für die Stichwahl noch per Post an der eigenen Adresse eingehen. Erst dann ist der Gang ins Briefwahlbüro im
Rathaus ratsam.