Eine Computermaus ist zu sehen. Foto: pixabay
Eine Computermaus ist zu sehen. Foto: pixabay

Ratingen. Anträge auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss können in Ratingen jetzt komplett online gestellt werden. Darauf weist die Stadt Ratingen hin.


Die entsprechende Online-Dienstleistung ist über die städtische Website unter www.ratingen.de und das städtische Serviceportal (serviceportal.ratingen.de) erreichbar. Einfach im jeweiligen Suchfeld das Stichwort „Unterhaltsvorschuss“ eingeben! Die Antragsplattform selbst wird von zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland genutzt.

Natürlich ist es auch weiterhin möglich, einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss in Papierform zu stellen. Das Antragsformular steht ebenfalls im Serviceportal zum Download bereit. Außerdem finden sich dort ausführliche Informationen zum Unterhaltsvorschuss und zum Antragsverfahren.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, minderjährige Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Der Staat springt hier gewissermaßen ein, um die finanzielle Lebensgrundlage der Kinder zu sichern. Das vorgestreckte Geld holt er sich gegebenenfalls bei dem Elternteil zurück, das seiner Verpflichtung zum Unterhalt nicht nachkommt.