Düsseldorf. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das hat auch Auswirkungen auf die Minijobs. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Der neue Mindestlohn betrifft nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Der neue Mindestlohn orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und der Beschäftigungslage. Mit den geplanten Erhöhungen sollen ein angemessener Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sichergestellt werden – auch bei Minijobs.
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Durch diese Regelung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.


