
Kreis Mettmann. Bei der Betreuung und Pflege von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung kann es zu konflikthaften Situationen zwischen den Betroffenen und den Leistungsanbietenden kommen. Dem trägt das Wohn- und Teilhabegesetz NRW unter anderem dadurch Rechnung, als Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet sind, Ombudsdpersonen als unabhängige Ansprechpersonen für Nutzende von stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu bestellen.
Die Ombudspersonen sind ehrenamtlich tätig und stehen zur Klärung bei Konflikten rund um das Leben in einer Einrichtung (z.B. Freizeitgestaltung und Teilhabe, Hauswirtschaft, Speiseversorgung, Vertragsangelegenheiten etc.) zur Verfügung. Auch Angehörige von Einrichtungsnutzenden können sich an die Ombudspersonen wenden.
Die Ombudspersonen agieren als eine Art „Schlichter“. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen. In ihrem Aufgabengebiet handeln sie unabhängig von der Heimaufsicht. Für die gesetzlich vorgegebenen amtlichen Kontrollen bleibt aber allein die Heimaufsicht zuständig.
Für den Kreis Mettmann hat die die Kommunale Konferenz für Gesundheit, Alter und Pflege des Kreises drei Ombudsfrauen bestellt: Sylvia Parrhysius (Tel. 02104/996693) ist Diplom-Sozialpädagogin im Ruhestand und Ansprechpartnerin für den Nordkreis (Ratingen, Heiligenhaus, Velbert). Heike Olschewski (Tel. 02104/996691) ist Residenzberaterin in einem Seniorenheim und zuständig für die Kreismitte (Mettmann, Haan, Erkrath, Wülfrath). Brigitte Römer (Tel. 02104/996692) ist staatlich anerkannte Erzieherin im Ruhestand und kümmert sich um den Südkreis (Langenfeld, Hilden, Monheim).
Als Ehrenamtlerinnen können die Ombudsfrauen natürlich keine permanente Erreichbarkeit gewährleisten. Rund um die Uhr kann man sich mit seinem Anliegen aber auch per Mail an die Damen wenden: ombudsperson@kreis-mettmann.de .

