Unter Einhaltung von Hygieneregeln dürfen in Betriebskantinen selbst mitgebrachte Speisen verzehrt werden. Foto: NGG
Unter Einhaltung von Hygieneregeln dürfen in Betriebskantinen selbst mitgebrachte Speisen verzehrt werden. Foto: NGG

Kreis Mettmann. Betriebskantinen im Kreis Mettmann dürfen wieder öffnen, das teilt die Gewerkschaft „Nahrung, Genuss, Gaststätten“ (NGG) mit, die die Entscheidung begrüßt.


Nach einem neuen Beschluss der Landesregierung dürfen Betriebskantinen im Kreis Mettmann unter Auflagen wieder öffnen. Das teilt die Gewerkschaft NGG mit.

„Die bisherige Corona-Verordnung schrieb die komplette Schließung der Kantinen vor. Doch in vielen Industriebetrieben ist der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen nur in diesen Räumen erlaubt. Jetzt herrscht endlich Klarheit: Wenn Mindestabstände eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt, darf auch wieder in der Betriebskantine gegessen werden“, sagt NGG-Geschäftsführerin Zayde Torun.

Im Kreis Mettmann profitiere von der Neuregelung ein Großteil der rund 1.700 Beschäftigten in der Lebensmittelindustrie.