Blick in die Wülfrather Fußgängerzone. Foto: Kling

Wülfrath. Der geänderte Bebauungsplan für die Wülfrather Fußgängerzone und benachbarte Straßen ist rechtskräftig. Fehler in den Zeichnungen mussten “geheilt” werden.


Die Stadt Wülfrath gibt bekannt, dass der Rat der Stadt Wülfrath in seiner Sitzung am 16.12. den Bebauungsplan Nr. 12 „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt – Wilhelmstraße/Fußgängerzone“ erneut als Satzung beschlossen hat. Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig und rückwirkend zum 23.10.2024 in Kraft gesetzt.

Das Plangebiet umfasst die Fußgängerzone der Wülfrather Innenstadt sowie teilweise die Straßenzüge der Wilhelmstraße, der Gartenstraße, der Mühlenstraße und den Straßenzug Zur Loev. Zentrales Planungsziel ist die Sicherung und Steuerung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Wülfrather Innenstadt. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Aufgrund grafischer und inhaltlicher Fehler in den zeichnerischen Festsetzungen war zur Heilung des Bebauungsplans eine wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Zudem wurde ein erneuter Satzungsbeschluss notwendig.

Der Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und kann ab sofort im Rathaus der Stadt Wülfrath, Etage 2.1, Zimmer 2.1.19, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem steht der Plan online unter https://www.o-sp.de/wuelfrath/plan?75239 zur Verfügung.

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans sind alle bauplanungsrechtlichen Festsetzungen verbindlich. Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs können ausschließlich auf Grundlage der festgelegten Regelungen genehmigt werden.

Bei Fragen zur Bebauung und zu den Bestimmungen steht die Stadtverwaltung zur Verfügung. Ansprechpartner im Planungsamt ist Herr Shahpourian, erreichbar per E-Mail unter S.Shahpourian@stadt.wuelfrath.de sowie telefonisch unter 02058-18326.