
Düsseldorf. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde und ein Jahr später auf 14,60 Euro. Auf diese Erhöhungen hatte sich die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2025 festgelegt.
Für Minijobberinnen und Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn ebenfalls. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt daher ebenfalls zum 1. Januar 2026. Sie wird im kommenden Jahr bei 603 Euro im Monat liegen und 2027 bei 633 Euro. Aktuell dürfen Minijobber 556 Euro brutto im Jahresdurchschnitt im Monat verdienen. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen seit 2022 mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
,Aufgrund der europäischen Mindestlohn-Richtlinie wäre laut Gewerkschaft aktuell eine Erhöhung des Mindestlohnes auf circa 15 Euro je Stunde notwendig gewesen, um endlich zu einem existenzsichernden Mindestlohn zu kommen.
“Die Mindestlohnrichtlinie setzt als Maßstab 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten. Stand jetzt entspricht dies circa 15 Euro je Stunde. Die Gewerkschaften wollen mit dem gesetzlichen Mindestlohn Armut trotz Erwerbstätigkeit bekämpfen, Kaufkraft unter Berücksichtigung der Inflation erhalten und allen Beschäftigten gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zu einem armutsfesten Mindestlohn bekennen, wie ihn die europäische Richtlinie vorsieht. Der Mindestlohn darf dabei immer nur die unterste Haltelinie sein, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf”, hieß es.
“Die Gewerkschaften wollen zuallererst gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Deshalb muss die Tarifbindung gestärkt werden. Das jetzt im NRW-Kabinett beschlossene Tarifentgeltsicherungsgesetz, ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaften und ein wichtiges Signal, um die Tarifbindung in NRW zu stärken. Enttäuschend an dem vorgelegten Gesetz ist allerdings, dass es lediglich Landesvergaben umfasst. Kommunen sollen außen vor bleiben, obwohl sie rund 75 Prozent der öffentlichen Aufträge in NRW vergeben. Damit wird die Chance verpasst, auch in unseren Städten und Gemeinden für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen‘‘, so Sigrid Wolf, Regionsgeschäfts-führerin der DGB–Region Düsseldorf–Bergisch Land.

