Mettmann. Die Firma Paranet Deutschland hat auf die erneuten Vorwürfe der Stadt Mettmann reagiert. Diese weise man entschieden zurück.
Die Stadt Mettmann kritisiert, dass die im Jahr 2022 errichtete Traglufthalle für die Unterbringung von rund 200 ukrainischen Geflüchteten ungeeignet gewesen sei. Nach Auffassung des Unternehmens Paranet Deutschland entbehren diese Vorwürfe “jeder sachlichen Grundlage”. Paranet will daher nun die angekündigte Klage einreichen. So sollen entstandene Mietausfälle sowie weitere Kosten gerichtlich geltend gemacht werden.
Marktführer Paranet ist seit mehr als 30 Jahren auf die Entwicklung und den Bau von Traglufthallen spezialisiert. In dieser Zeit hat das Unternehmen eigenen Angaben zufolge über 250 Traglufthallen für unterschiedlichste Nutzungen realisiert – von Sport und Veranstaltungen bis hin zu temporären Unterkünften.
Geschäftsführer Jürgen Wowra erklärt: „Unsere Hallen werden bundesweit und international eingesetzt. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung, belastbare Referenzen und zufriedene Kunden. Wir können nicht akzeptieren, dass unser Unternehmen von der Stadt Mettmann öffentlich in Zweifel gezogen wird, um von eigenen Versäumnissen abzulenken.“
Die Stadt Mettmann habe im Sommer 2022 eine zentrale vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, so Paranet: Die Verantwortlichen hätten es unterlassen, eine leistungsfähige Kühlanlage bereitzustellen, obwohl dies ausdrücklich vereinbart gewesen sei. Gleichzeitig habe sie die Nutzung der Halle mit dem Hinweis auf angeblich zu hohe Temperaturen ausgeschlossen. Paranet widerspricht dieser Darstellung entschieden.
Das Unternehmen habe mehrfach angeboten, die Funktionsfähigkeit der Halle im Rahmen einer gemeinsamen Begehung vorzuführen und offene Fragen technisch zu klären. Diese Angebote seien von der Stadt nicht angenommen worden. Darüber hinaus wurde im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vom Landgericht Wuppertal bestellt. Die dort getroffenen Feststellungen bestätigen, dass die Traglufthalle technisch funktionsfähig und nutzbar war.
„Die Aufgaben zwischen Stadt und Vermieter waren vertraglich eindeutig geregelt. Paranet hat seinen Teil vollständig erfüllt. Unsere Traglufthallen sind für den Sommer- wie auch für den Winterbetrieb ausgelegt und haben sich in zahlreichen vergleichbaren Projekten bewährt. Wenn vereinbarte Voraussetzungen nicht geschaffen werden, kann man dafür nicht im Nachhinein den Anbieter verantwortlich machen“, stellt Paranet-Geschäftsführer Wowra fest. Das Unternehmen sieht angesichts des Vorgehens der Stadt Mettmann keine Alternative mehr zur gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche.
Mitte Dezember hatte die Stadt Mettmann bereits angekündigt, man wolle womöglich eine Klage erheben, um Schadensersatz gegen Paranet geltend zu machen. „Es wird Zeit, dass wir unter dieses Thema endlich mal einen Schlussstrich ziehen können“, sagte Bürgermeister André Bär in der vergangenen Ratssitzung. In der Hauptsache droht Verjährung zum 31. Dezember 2025.


