Mettmann. Mit dem Bewilligungsbescheid vom 23. Dezember hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Mettmann die anteilige Übernahme ihrer kommunalen Altschulden in Höhe von 24.619.229 Euro bestätigt.
Grundlage dafür ist das neue Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW), das zur Verringerung der Zinslasten aus Liquiditätskrediten beiträgt. „Dies bedeutet zwar eine Entlastung für Mettmann, hilft der Stadt langfristig gesehen aber nicht wirklich weiter. Dafür müssten Bund und Land die Pflichtaufgaben, die sie auf die
Kommunen übertragen haben, auch auskömmlich finanzieren. So lange das nicht passiert“, wird sich an der angespannten prekären Situation Mettmanns und vieler anderer Städte im Land nicht ändern“, sagt Bürgermeister André Bär.
Als Beispiele führt er die Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung (Kitas) mit einem Planwert für 2025 von rund 14 Mio. € und die von Jahr zu Jahr steigenden
Ausgaben für „Hilfen zur Erziehung“ an, die im vergangenen Jahr mit einer Unterdeckung von rund 10,5 Mio. € geplant wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die vorläufige
Unterdeckung für 2025 sogar bei rund 12,1 Mio. €. Würden Bund und Land die Kosten dieser Leistungen, die sie auf die Städte übertragen haben, tragen, hätte Mettmann 2025 einen positiven Haushalt und kein Defizit von mehr als 20 Millionen Euro, so Bürgermeister Bär.
Kommunale Altschulden entstanden durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten in zurückliegenden Jahren. Dies sind kurzfristigen Kredite, die zur Überbrückung vorübergehender Zahlungsengpässe aufgenommen werden können, um die
laufende Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, darunter auch Mettmann, haben über Jahre einen hohen Bestand an
Liquiditätskrediten aufgebaut. Die Entwicklung von städtischen Liquiditätskrediten ging einher mit aufgelaufenen Jahresfehlbeträgen. Mit Einführung der Kaufmännischen
Rechnungslegung für Kommunen ab 2009 (Neues Kommunales Finanzmanagement NRW). haben sich in der Zeit von 2009 bis 2023 die Jahresfehlbeträge der Stadt
Mettmann auf eine Summe von rund 60 Mio. € angehäuft.
Der Saldo für Liquiditätskredite betrug zum 31.12.2023 rd. 65 Mio. €. Dies verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Jahresergebnissen und Entwicklung von Liquiditätskrediten
im Zeitablauf. Diese Entwicklung war zum Teil Folge von Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen ohne ausreichende Finanzierung übertragen haben. Bei unveränderten
Bedingungen werden weiterhin Jahresfehlbeträge generiert, so dass die Stadt aufgelaufene Liquiditätskredite nicht zurückzahlen kann. Im Gegenteil: Es werden weitere Liquiditätskredite hinzukommen. Die jährliche Zinsbelastung aus den Liquiditätskrediten belastet den städtischen Haushalt zusätzlich.
Das Gesetz, das im Juli 2025 in Kraft trat, schafft erstmals eine rechtliche Grundlage, um Kommunen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu
entlasten. So werden Teile der kommunalen Liquiditätskredite übernommen, die am Stichtag 31.12.2023 bestanden haben und für besonders hoch verschuldete Kommunen gibt es zusätzliche Entlastungen. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt einen Beschluss des
Stadtrates voraus – in Mettmann wurde dieser im Oktober 2025 einstimmig gefasst.
Was die Altschuldenentlastung für den Mettmanner Haushalt bedeutet, erklärt die Stadtverwaltung: Durch die Übernahme der Altschulden können jährlich rund
716.000 Euro an Zinsaufwendungen eingespart werden. Diese Entlastung wirkt sich zunächst zwar positiv auf den städtischen Haushalt aus und verringert sowohl den
Jahresfehlbetrag als auch den Eigenkapitalverzehr, schafft jedoch keine spürbaren finanziellen Spielräume, z.B. für Bereiche der Stadtentwicklung. Grund dafür ist, dass die
Stadt sich weiterhin in einer defizitären Haushaltslage befindet und die Einsparungen zur Reduzierung eines weiterhin bestehenden Defizits verwendet werden müssen. Obwohl 24,6 Mio. Euro der Liquiditätskredite vom Land übernommen werden, verbessert sich das Haushaltsdefizit um die daraus entstandenen Zinsbelastungen. Gleichzeitig verbessert sich die Bilanzsituation der Stadt um diesen Betrag. Das Eigenkapital der Stadt steigt und die
Liquiditätskredite sinken in dieser Höhe. Diese Stärkung des Eigenkapitals könnte sich positiv auf die Bonität und die Finanzkennzahlen der Stadt auswirken. Da die Umstellung und Übertragung der Kredite je nach Entscheidung des Landes NRW technisch und vertraglich zwischen den betroffenen Banken und der Verwaltung abgestimmt werden muss, ist mit einer vollständigen Umsetzung erst im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Für
das Haushaltsjahr 2026 wird deshalb zunächst eine anteilige Zinsersparnis von 50% in Höhe von rd. 358.000 € eingeplant.
Bilanzierungshilfe zur Isolation außergewöhnlicher Belastungen
Ebenso hat der Rat der Stadt am 7. Oktober 2025 beschlossen, die sogenannte Bilanzierungshilfe gemäß dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte“ (NKF-CUIG) in Höhe von rd. 17,8 Mio. € gegen das Eigenkapital zu buchen und nicht als laufende Belastung auf viele zukünftige Jahre zu verteilen.
Durch die vollständige Ausbuchung der Bilanzierungshilfe in 2026 verbleibt mit der Entlastung durch das AltschuldenProgramm ein positiver Eigenkapital-Effekt von rund 6,8 Mio. € im Jahr 2026.
Die Stadt begrüßt die Altschuldenlösung des Landes NRW. Dadurch werden zurückliegende Finanzierungslücken aufgrund struktureller Defizite mit einem Anteil von Bund und Land, die zum Anstieg der Liquiditätskredite geführt haben, teilweise neutralisiert. Um jedoch zukünftig handlungsfähig zu bleiben, ist es aus Sicht der Stadt erforderlich, zukünftig Jahresüberschüsse zu erwirtschaften, die die Voraussetzung für eine Rückzahlung vorhandener Liquiditätskredite bilden, so Kämmerin Veronika Traumann. Einen wichtigen Anteil an der Erwirtschaftung positiver Jahresergebnisse könnte die entsprechende
Refinanzierung von Bund und Land für Aufgaben bilden, die an die Kommunen übertragen worden sind oder zukünftig übertragen werden.


