Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Bild: pixabay
Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Bild: pixabay

Düsseldorf. Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Betroffen sind neben der gesetzlichen Altersrente auch Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.


Rentnerinnen und Rentner sollten daher eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser lag 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für Verheiratete.

Bei Bedarf stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen für die Steuererklärung aus. Darin enthalten sind alle steuerlich relevanten Werte mit Hinweisen, wo genau diese in den Steuervordrucken eingetragen werden können.

Aufgrund der automatischen Datenübermittlung von der Rentenversicherung an die Finanzämter ist es allerdings nicht mehr zwingend notwendig, die Daten in die “Anlage R” und “Altersvorsorgeaufwand” einzutragen. Hilfreich ist das Eintragen dieser Beträge dennoch bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung, um vorab eine mögliche Rückerstattung zu berechnen.

Rentnerinnen und Rentner, die schon einmal die Bescheinigung für die Steuererklärung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben, erhalten diese in den Folgejahren automatisch. Sie wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet. Wird die Bescheinigung erstmals benötigt, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden