Eine Computermaus ist zu sehen, im Hintergrund eine Tastatur. Foto: pixabay
Eine Computermaus ist zu sehen, im Hintergrund eine Tastatur. Foto: pixabay

Düsseldorf. Es scheint so einfach: Eine schnelle Suche im Internet und schon ist ein Dienstleister gefunden. Mit seiner Hilfe wird beispielsweise der Antrag V0800 auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten gestellt, eine Rentenauskunft beantragt oder der Versicherungsnummernachweis bei der Deutschen Rentenversicherung bestellt.


Doch dann – oder bereits bei der Online-Bestellung – kommt eine Rechnung ins Haus, denn die Hilfe dieser Dienstleister kostet Geld. Das muss nicht sein, betont die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.

Über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner verschiedene Anträge stellen und Unterlagen anfordern – schnell und unkompliziert und völlig kostenlos.

Unter anderem dort verfügbar: Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten (V0800), Anforderung von Rentenauskunft, Renteninformation, Versicherungsnummernachweis und Rentenbezugsmitteilung.

Das kostenpflichtige Angebot der gewerblichen Dienstleister ist nicht verboten. Der Anbieter muss allerdings klar herausstellen, dass er nicht als Behörde oder im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung handelt, sondern ein privates Unternehmen ist.