Die Olympischen Spiele wären nach Meinung von Landrätin Bettina Warnecke eine Chance für das Rheinland und den Kreis Mettmann. Foto: pixabay
Die Olympischen Spiele wären nach Meinung von Landrätin Bettina Warnecke eine Chance für das Rheinland und den Kreis Mettmann. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Eine herausragende Zukunftschance sehen die Landrätin des Kreises Mettmann, Bettina Warnecke, und viele weitere Landrätinnen und Landräte, die Regierungspräsidenten, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Hauptgeschäftsführungen von Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern in der Bewerbung von KölnRheinRuhr für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 und 2044.


Mit einem jetzt veröffentlichten „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) unterstützen sie das Vorhaben und wollen damit gemeinsam zu dessen Erfolg beitragen. Die Metropolregion Rheinland steht damit geschlossen hinter der Bewerbung.

In dem Konzept spielt auch der Kreis Mettmann eine Rolle: Im geplanten Skaterpark am Kielsgraben in Monheim könnten die Skateboarding-Wettbewerbe ausgetragen werden – sofern es ein entsprechendes Mandat durch den Ratsbürgerentscheid am 19. April gibt und KölnRheinRuhr den Zuschlag bekommt. Darüber hinaus sieht Landrätin Dr. Bettina Warnecke eine Chance für die ganze Region: „Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind mit mehr als 15.000 Athletinnen und Athleten das größte Sportereignis der Welt“, erklärt sie. „Die internationale Aufmerksamkeit stärkt den Tourismus und die Wirtschaft – das ist eine einmalige Chance für das Rheinland und den Kreis Mettmann.“ Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des „Letters of Intent“ erwarten darüber hinaus Impulse für Infrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Barrierefreiheit und Inklusion.

Das Konzept für KölnRheinRuhr sieht Austragungsstätten entlang der Rheinschiene vor, einige liegen aber auch außerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Spiele sollen die „kompaktesten, nachhaltigsten und zugleich spektakulärsten“ werden. Die Planung basiert konsequent auf 100 Prozent bestehender oder temporärer Sportstätten.