Eine Spritze liegt für eine Impfung bereit. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Spritze liegt für eine Impfung bereit. Foto: pixabay/symbolbild

Kreis Mettmann. Der schulärztliche Dienst des Gesundheitsamtes im Kreis Mettmann bietet ab Anfang Mai 2026 erneut eine Kontrolle der Impfbücher von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen an. Ziel ist es, Impflücken frühzeitig zu erkennen und Eltern bzw. Sorgeberechtigte über empfohlene Schutzimpfungen zu informieren.


Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf der HPV-Impfung. „Die HPV-Impfung ist eine wirksame Maßnahme, um bestimmte Krebserkrankungen im späteren Leben zu verhindern“, erklärt Dr. Ruzica Susenburger-Lange, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Impfung insbesondere im Alter von 9 bis 14 Jahren, da sie in diesem Zeitraum besonders gut wirkt.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Ziel formuliert, bis 2030 eine Impfquote von 90 Prozent bei Jugendlichen zu erreichen. In Deutschland lag die Impfquote 2024 bei 15-jährigen Mädchen bei rund 55 Prozent und bei Jungen bei rund 36 Prozent.

„Vollständige Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, um schwere Erkrankungen mit Folgeschäden zu vermeiden“, erklärt Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Durch die schulärztliche Kontrolle erhalten Eltern eine individuelle schriftliche Empfehlung zu eventuell ausstehenden Impfungen, basierend auf den aktuellen Stiko-Empfehlungen. „Ziel ist es, kurzfristig Impflücken zu schließen, besonders vor den bald anstehenden Sommerferien, um vor ansteckenden Krankheiten mit teils schwerwiegenden Komplikationen zu schützen“, sagt die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.

Die Teilnahme an der Impfbuchkontrolle ist freiwillig. Für die Durchführung werden Impfausweise oder Kopien vorübergehend in der Schule eingesammelt und anschließend vom schulärztlichen Dienst ausgewertet. Die Unterlagen werden nach der Kontrolle wieder zurückgegeben.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung der Impfdaten erfolgt im Rahmen der Impfberatung sowie des Gesundheitsmonitorings durch das Kreisgesundheitsamt und unterliegt den geltenden Datenschutzbestimmungen.