Gelsenkirchen. Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) setzt seine umfassende Tarifstrukturreform konsequent fort. Zum 1. Juni 2026 tritt die zweite Stufe der großen VRR Tarifreform in Kraft.
Im Mittelpunkt stehen deutlich vereinfachte Tarifgebiete, transparentere Grenzen sowie der Wegfall der bisherigen Wabenstruktur und des 2 Waben Tarifs. Weniger Tarifvarianten, klarere Gebietsgrenzen und eine verständliche Preislogik tragen dazu bei, den ÖPNV für neue und bestehende Kundinnen und Kunden attraktiver zu machen.
Die zweite Reformstufe knüpft unmittelbar an die erste Stufe, die bereits zum 1. März 2025 umgesetzt wurde. Bereits damals wurde das Ticketsortiment des VRR deutlich gestrafft und stärker auf einfache, flexible und digitale Angebote ausgerichtet. Insbesondere das Deutschlandticket sowie der entfernungsabhängige, digitale Tarif “eezy.nrw” haben seitdem eine zentrale Rolle im VRR‑Tarifangebot eingenommen. „Mit der zweiten Stufe der Tarifreform machen wir unseren Tarif noch einfacher, schaffen Klarheit bei Tarifgrenzen und orientieren uns noch mehr an den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen im VRR“, betont Oliver Wittke, Vorstandssprecher des VRR. „Ziel ist es, den Umstieg auf Bus und Bahn weiter zu erleichtern und einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.“
Einfacher, transparenter, kundenorientierter
Ein Kernstück der zweiten Reformstufe ist eine grundlegende Neugestaltung von Tarifgebieten. Künftig gilt in den bislang geteilten Großstädten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal das Prinzip „eine Stadt – ein Tarifgebiet“. Damit entfallen innerstädtische Tarifgrenzen und die Ticketwahl wird für Fahrgäste deutlich übersichtlicher. „Gerade in großen Städten waren Tarifgrenzen innerhalb des Stadtgebiets für viele Menschen nicht nachvollziehbar“, so Wittke. „Mit der neuen Regelung schaffen wir hier echte Klarheit und machen den Nahverkehr komfortabler.“
Darüber hinaus passt der VRR die Zuschnitte der Tarifgebiete insbesondere am Niederrhein und in Teilen des Ruhrgebiets an. Die neuen Grenzen orientieren sich stärker an tatsächlichen Verkehrsströmen, Kreisgrenzen und modernen Verkehrswegen. Durch diese Anpassungen werden typische Fahrbeziehungen besser abgebildet und Tarifgrenzen logischer nachvollziehbar. Für viele Alltagswege bedeutet das künftig eine klarere Zuordnung zur passenden Preisstufe.
Ein weiterer zentraler Schritt der Reform ist der Wegfall der Wabenstruktur und des sogenannten 2‑Waben‑Tarifs. Dieses historisch gewachsene System galt als erklärungsbedürftig und wurde zuletzt von weniger als einem Prozent der VRR‑Kunden genutzt.
Mit der Reform entfallen komplizierte Ausnahmeregelungen – stattdessen gelten künftig im gesamten Verbund klar definierte und einheitliche Preisstufen: Preisstufe A für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets; Preisstufe B für Fahrten in ein benachbartes Tarifgebiet sowie Preisstufe C für Fahrten im gesamten VRR‑Gebiet.
Diese Systematik gilt verbundweit und sorgt für Transparenz bei der Ticketwahl. Fahrgäste können auf einen Blick erkennen, welches Ticket sie benötigen – unabhängig davon, ob sie gelegentlich oder regelmäßig unterwegs sind.


