Mettmann. Im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz haben die Mettmanner Verantwortlichen von Jugendamt und Feuerwehr eine neue interne Kooperation vereinbart. Ziel ist es, klare und praxisnahe Handlungsleitfäden für Einsatzkräfte zu entwickeln.
„Diese sollen Rettungskräften im Ernstfall helfen, schnell und richtig zu handeln, wenn sie bei einem Einsatz Anzeichen von Kindeswohlgefährdung erkennen“, erklärte Feuerwehr-Chef Sebastian Thews am Mittwoch im Ausschuss für Brandschutz, Rettungswesen und wirtschaftliche Betriebe. „Kinderschutz ist eine zentrale und dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er erfordert die strukturell gesicherte, fallunabhängige Kooperation aller Akteurinnen und Akteure.“
Vor kurzem fand bereits eine erste Schulung mit rund 25 Rettungskräften statt, in der es unter anderem um die Möglichkeiten der sogenannten § 8b-Beratung ging. Diese Beratung ermöglicht es Berufsgeheimnisträgern, sich bei Unsicherheiten fachlich abzustimmen. Besonders großer Bedarf zeigte sich bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Informationen weitergegeben werden dürfen, um das Wohl eines Kindes zu schützen.
Für die Mettmanner Feuerwehr entsteht ein speziell angepasstes „§ 8b-Modul“, das den Einsatzkräften digital als praktische Vorlage zur Verfügung stehen wird. Zudem werden die Abläufe für eine zeitnahe Beratung durch das Jugendamt optimiert.
Da auf Landes- und Kreisebene derzeit eine umfassende Dienstvereinbarung erarbeitet wird, konzentriert sich die Stadt Mettmann zunächst auf pragmatische und direkt umsetzbare Lösungen vor Ort. Sobald die übergeordnete Vereinbarung vorliegt, soll diese lokal angepasst und umgesetzt werden.
Die Maßnahme ist Teil des interkommunalen Netzwerk Kinderschutz, an dem sich Mettmann gemeinsam mit den Nachbarstädten Erkrath, Haan und Wülfrath beteiligt. Ziel dieses Netzwerks ist, neben dem städteübergreifenden Austausch, die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche zu stärken, Fachkräfte zu qualifizieren und Kinder sowie Jugendliche wirksam vor Gefahren zu schützen.


