Ein Mikrofon auf einer Bühne. Foto: pixabay
Ein Mikrofon auf einer Bühne. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Nordrhein-Westfalen stärkt das Ehrenamt: Mit einem neuen GEMA-Pauschalvertrag schaffen das Land und die GEMA ab dem 1. Juli 2026 eine finanzielle Entlastung für zahlreiche Vereine und ehrenamtlich getragene Organisationen. Das Land stellt für die Finanzierung des Vertrags bis einschließlich 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereit. Dadurch können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Musiknutzung bei Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen übernommen werden.


Der CDU-Landtagsabgeordnete Jan Heinisch begrüßt die Vereinbarung als wichtige Unterstützung für die vielfältige Vereinslandschaft in Nordrhein-Westfalen: „Unsere Vereine im Wahlkreis und in ganz Nordrhein-Westfalen sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Miteinanders. Ob beim Sommerfest, beim Vereinsjubiläum oder bei Veranstaltungen in der Dorfgemeinschaft – ehrenamtliches Engagement bringt Menschen zusammen. Jede Unterstützung, die den Vereinen mehr Spielraum für ihre eigentliche Arbeit gibt, ist deshalb ein wichtiger Schritt“, erklärt Jan Heinisch.

Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen.

„Gerade kleinere Vereine stehen häufig vor der Herausforderung, mit begrenzten Mitteln möglichst viel für ihre Mitglieder und ihre Gemeinschaft auf die Beine zu stellen. Wenn weniger Geld für Gebühren aufgewendet werden muss, bleibt mehr für die Vereinsarbeit vor Ort übrig“, so Jan Heinisch weiter.

Die Anmeldung der Veranstaltungen erfolgt über das Onlineportal der GEMA. Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben zudem vereinbart zu prüfen, ob künftig auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.

Voraussetzung für die Nutzung des Pauschalvertrags ist unter anderem, dass die Organisation ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat, ehrenamtlich beziehungsweise überwiegend gemeinnützig tätig ist und die Veranstaltung bestimmte Bedingungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter umfasst.

Nicht umfasst sind unter anderem Konzerte, Bühnenaufführungen mit Musik, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik, Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, gestreamte Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, die die festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen. Auch politische Organisationen und Gruppierungen sind von der Regelung ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung stellt die GEMA online bereit: www.gema.de.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Mitgliedern – darunter Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter sowie Musikverlage – sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie zählt zu den weltweit größten Autorengesellschaften für Musikwerke.