Der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU). Foto: Björn Ueberholz
Der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU). Foto: Björn Ueberholz

Wülfrath. Gute Nachrichten für Vereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann: Mit einem neuen Pauschalvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA werden diese künftig finanziell entlastet. Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Land unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Musiknutzung bei Veranstaltungen von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Für die Finanzierung des Vertrags stellt die Landesregierung bis Ende 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereit.


Der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer begrüßt die Vereinbarung als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts: „Unsere Vereine leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ob Sportverein, Kirchengemeinde, Schützenbruderschaft, Karnevalsverein oder kulturelle Initiative – überall engagieren sich Menschen ehrenamtlich für ihre Mitmenschen. Mit der neuen Vereinbarung werden Vereine spürbar entlastet und erhalten mehr Spielraum für ihre eigentliche Arbeit vor Ort.“

Von dem Pauschalvertrag profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Erfasst werden bestimmte Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern, sofern diese ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Pro Kalenderjahr können bis zu vier Veranstaltungstage je Organisation über den Vertrag abgerechnet werden.

„Gerade kleinere Vereine müssen ihre finanziellen Mittel oft sehr sorgfältig einsetzen. Wenn künftig weniger Geld für Gebühren aufgewendet werden muss, bleibt mehr für die Jugendarbeit, die Vereinsangebote und das gesellschaftliche Leben in unseren Städten übrig. Davon profitieren letztendlich alle, die sich vor Ort engagieren oder an den Veranstaltungen teilnehmen“, so Sträßer weiter.

Voraussetzung für die Nutzung des Pauschalvertrags ist unter anderem, dass die Organisation ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat und überwiegend ehrenamtlich beziehungsweise gemeinnützig tätig ist. Zudem müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, etwa, dass kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet.

Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Konzerte, Musiktheater- und Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik, Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik sowie weitere Veranstaltungsformate. Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben aber vereinbart, zu prüfen, ob künftig auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Geltungsbereich des Vertrags aufgenommen werden können.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung stellt die GEMA online bereit: www.gema.de.