Wer mit dem Hund verreisen möchte, sollte einiges beachten. Foto: VZ NRW/adpic
Wer mit dem Hund verreisen möchte, sollte einiges beachten. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Für viele Hundebesitzer gehört der Vierbeiner selbstverständlich mit in den Urlaub. Doch nicht jede Unterkunft akzeptiert Hunde. Andere verbinden ihren Aufenthalt mit bestimmten Auflagen.


Wer unangenehme Überraschungen am Reiseziel vermeiden möchte, sollte die Bedingungen bereits vor der Buchung genau prüfen. Mit welchen Tipps die Reise für Mensch und Hund gut gelingt, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Viele Buchungsportale bieten die Möglichkeit, gezielt nach haustierfreundlichen Unterkünften zu suchen. Dadurch werden nur solche angezeigt, bei denen Haustiere grundsätzlich erlaubt sind. Die Suchfilter können die Auswahl erleichtern, ersetzen aber nicht den Blick in die Unterkunftsbeschreibung und die Buchungsbedingungen. Vor Vertragsabschluss sollten Reisende immer klären, welche Regelungen für die Mitnahme von Hunden gelten.

Sind Hunde grundsätzlich erlaubt, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Bedingungen der Unterkunft. Das geht häufig direkt über die Website oder die Kontaktangaben des Hotels. Die Angabe „hundefreundlich“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass Hunde überall im Hotel willkommen sind. In vielen Hotels dürfen Hunde zwar auf dem Zimmer übernachten, sind aber in bestimmten Bereichen wie Restaurants, Frühstücksräumen, Wellnessbereichen oder Gemeinschaftslounges nicht gestattet. Auch zusätzliche Kosten für die Mitnahme eines Hundes sind keine Seltenheit. Wer die Regelungen vor der Buchung prüft, kann besser einschätzen, ob die Unterkunft zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Ferienhäuser und Ferienwohnungen bieten Hundebesitzer oft mehr Platz und Freiheiten als Hotels. Dennoch sollten Reisende auch hier vor der Buchung genau prüfen, ob Hunde tatsächlich erlaubt sind und ob zusätzliche Kosten oder Einschränkungen gelten. Hilfreich ist ein Blick in die Unterkunftsbeschreibung. Dort finden sich häufig Angaben zur Anzahl erlaubter Hunde oder zu Bereichen, die für Haustiere nicht zugänglich sind. Darüber hinaus lohnt es sich, genau auf die Beschreibung des Grundstücks zu schauen. Für viele Hundebesitzer kann ein vollständig umzäunter Garten oder Außenbereich ein wichtiges Auswahlkriterium sein. So kann sich der Hund frei bewegen, ohne das Grundstück unbeaufsichtigt verlassen zu können. Gerade bei größeren, lebhaften oder jagdlich motivierten Hunden kann ein fehlender Zaun schnell zum Problem werden. Wer seinem Hund einen sicheren Freilauf ermöglichen möchte, sollte deshalb vor der Buchung prüfen, ob das Grundstück eingezäunt ist und gegebenenfalls beim Vermieter nachfragen.