Gelsenkirchen. Das in der vergangenen Woche veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu diesem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte voraussichtlich Erfolg. In Gelsenkirchen unterstützen die Sozialdemokraten und die Grünen einen solchen Antrag.
Das 1.500 Seiten starke Gutachten wurde von einem achtköpfigen Team aus
Verfassungsjuristen und Rechtsextremismus-Experten über mehr als ein Jahr
erarbeitet und stützt sich auf über 30.000 ausgewertete Belege, darunter Reden,
Interviews, Social-Media-Beiträge, Parteiprogramme, Anträge, Publikationen und
öffentliche Äußerungen von Funktionsträgern der AfD. Die GFF bezeichnet es als das
bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Gutachten zu einem möglichen
AfD-Verbot.
„Das Gutachten bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass ein Verbotsverfahren
notwendig ist, um unsere Demokratie zu schützen. Bereits vor einem Jahr hat die SPD sich
auf ihrem Parteitag für einen Verbotsantrag ausgesprochen. Das Gutachten liefert eine
fundierte Basis, nun endlich aktiv zu werden“, so Nicole Schmidt, Unterbezirksvorsitzende
der SPD. Auch vor Ort in Gelsenkirchen sehe man in der Lokalpolitik Verhalten das “menschenfeindlich und rassistisch ist”.
Ihre Kollegin von den Grünen, Meike Gerwin, ergänzt: „Die Gelsenkirchener AfD-Vorsitzende wird in dem Gutachten mehrfach mit Beispielen für Antiziganismus,
Rassismus und Transfeindlichkeit angeführt. Sie ist damit aktiver Teil dessen, warum die
GFF die AfD als verfassungswidrig einstuft. Dieser Erkenntnis müssen jetzt unbedingt Taten
folgen. Jetzt ist es an der Zeit, die rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, die unser Grundgesetz ausdrücklich vorsieht.“
Gemeinsam fordern SPD und Grüne von den höheren Ebenen ihrer jeweiligen Parteien:
„Das Gutachten der GFF zeigt, dass ein Verbotsantrag voraussichtlich Erfolg haben wird.
Das ist ein Auftrag, diesen zu beschließen und unsere Demokratie zu schützen!“


