Ratingen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Bescheid vom 2. Juli 2026 entschieden, die Personalkosten der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung am Oberschlesischen Landesmuseum nicht mehr im Rahmen der institutionellen Förderung zu übernehmen.
Die Stiftung Haus Oberschlesien als Betreiberin des Museums bedauert diese Entscheidung ausdrücklich und prüft derzeit alle rechtlichen und außergerichtlichen Handlungsmöglichkeiten. Die Entscheidung überrascht, denn zuletzt hatte die Landesregierung für das Sommerfest des Oberschlesischen Landesmuseums zusätzliche 17.000 Euro aus verschiedenen Fördertöpfen bereitgestellt. Das ist knapp die Hälfte dessen, was die Digitalisierung per anno aufgewendet wird.
Die betroffene Stelle bildet seit Jahren das Rückgrat der digitalen Bestandssicherung des Hauses. Auf ihr beruhen die Digitalisierung und Erschließung der Archiv-, Bild- und Bibliotheksbestände, die Pflege der digitalen Systeme sowie die Bereitstellung von Digitalisaten für Forschung, Ausstellungen und internationale Kooperationen, insbesondere mit Partnern in Polen. Zuletzt lieferte die Stelle die digitalen Reproduktionen für die im Mai eröffnete Ausstellung des Museums.
Die Folgen der Entscheidung sind konkret: Ohne die Stelle kommt die laufende Digitalisierung der Bestände zum Stillstand. Begonnene Erschließungsprojekte können nicht abgeschlossen werden, Anfragen von Wissenschaft und Partnerinstitutionen können nicht mehr im bisherigen Umfang bedient werden, und empfindliche historische Originale müssen künftig möglicherweise wieder häufiger physisch genutzt werden – mit allen konservatorischen Risiken, die damit verbunden sind. Die im Haus über Jahre aufgebaute Fachkompetenz in der digitalen Reproduktion historischer Materialien droht ersatzlos verloren zu gehen.
„Die Bewahrung und Zugänglichmachung des kulturellen Erbes der Deutschen aus Oberschlesien ist eine Kernaufgabe nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Digitalisierung ist dafür heute kein Zusatz, sondern Pflicht“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Sebastian Wladarz. „Wir respektieren, dass die Bezirksregierung die Verwendung öffentlicher Mittel sorgfältig prüfen muss, und wir nehmen die formalen Beanstandungen des Bescheids ernst. Wir sind aber überzeugt, dass sich für eine Aufgabe von dieser Bedeutung eine Lösung finden lässt und haben der Bezirksregierung ein konstruktives Gesprächsangebot unterbreitet.“
Die Stiftung stellt zugleich die Frage, ob die Entscheidung auch im Zusammenhang mit der seit Längerem angespannten Lage des institutionellen Haushalts des Museums zu sehen ist. Der Bescheid stützt sich formal auf verfahrensrechtliche Gesichtspunkte. Es liegt gleichwohl nahe zu vermuten, dass der wachsende Kostendruck – nicht zuletzt durch steigende Tarifabschlüsse – Entscheidungen über einzelne Stellen mit beeinflusst. Sollte dies zutreffen, würde an der falschen Stelle gespart: Der Verzicht auf die Digitalisierung gefährdet genau die Bestände, deren Sicherung der eigentliche Zweck der Förderung ist.
Die Stiftung hat die Hoffnung, dass die Bezirksregierung für eine vergleichsweise Lösung offen ist.


