
Düsseldorf. Katzensitting in New York, Gartenpflege in Kanada oder Haus- und Hof-Betreuung in Griechenland: Kostenlos Urlaub machen in einem fremden Heim und dafür auf Haustiere und Pflanzen aufpassen – dieser Deal ist gerade für viele Jüngere verlockend.
Doch was, wenn man mit den Tieren nicht zurechtkommt oder etwas kaputt geht? „Für besondere Fälle, etwa bei Problemen mit Tieren oder Beschädigungen, sollte man im Vorfeld klare Absprachen treffen und diese Regeln einhalten“, erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, worauf Interessierte achten sollten und wie sie ihre Rechte durchsetzen können.
Wie funktioniert Housesitting?
In der Regel sollten Interessierte sich bei einer der Plattformen anmelden, das ist in der Regel kostenpflichtig. Nur so können sie sich mit den Hosts dieser Angebote vernetzen. Die Preise reichen von 25 Euro pro Jahr für eine Mitgliedschaft bis über 200 Euro. Die meist jungen Interessenten bekommen so einen günstigen Urlaub und die Anbieter vor Ort jemanden, der sich um Haus, Tiere und Pflanzen kümmert.
Was muss vorab geregelt sein?
Völlige Freiheit hat man nicht. Haustiere etwa müssen regelmäßig gefüttert werden oder teils Medikamente erhalten, Gärten müssen gewässert oder Auffahrten gefegt werden. Vor dem Housesitting sollten Interessenten eine schriftliche Vereinbarung mit den Hosts treffen, um alle Rahmenbedingungen des Aufenthalts zu klären. Dabei geht es zum Beispiel um den Umfang von Tätigkeiten, um Reinigungen oder welche Räume oder Schränke verschlossen bleiben müssen.
Welche Versicherungen sind dabei sinnvoll?
Wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung, denn diese deckt Schäden ab, die man einem Dritten unabsichtlich zufügt. Am besten kontaktiert man den Haftpflichtversicherer vor der Reise, um zu klären, was im In- und Ausland beim Housesitting versichert ist, und bittet um eine schriftliche Antwort. Wird das Sitten einer Immobilie übernommen, sollte die private Haftpflicht auch für Gefälligkeits- und Freundschaftsdienste eintreten, und zwar möglichst mit hoher Versicherungssumme ohne Einschränkungen. Das ist wichtig, da das unbezahlte Housesitting in der Regel als Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst angesehen wird. Das fällt in vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht unter den Versicherungsschutz. Housesitter sollten deshalb keine Klauseln in der eigenen Haftpflichtversicherung akzeptieren, die zum Beispiel Schäden bei Gefälligkeitsdiensten ausschließen. Gut geschützt sind sie mit einem Vertrag ohne Ausschlussklauseln und mindestens zehn Millionen Euro Versicherungssumme. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte zudem auf weltweiten Versicherungsschutz achten. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für den Sitter oder die Sitterin.
Worauf ist bei Vereinbarungen zu achten?
Häufig sehen Hausbesitzer vor, dass bestimmte Räume nicht betreten werden dürfen oder einige Schränke verschlossen bleiben müssen. Auch kann vereinbart werden, in welchem Umfang Reinigungen vorzunehmen sind, und ob in oder außerhalb der Immobilie geraucht werden darf. Hier kann auch vereinbart werden, wer für fahrlässig verursachte Schäden aufkommt. Die Gastgeber können Housesitter von der Pflicht zum Schadensersatz vollumfänglich entbinden oder die Entschädigung auf einen gewissen Betrag begrenzen. Ein vorliegender Versicherungsschutz sollte in der Vereinbarung aufgeführt werden. Wer während des Urlaubs mit dem Auto oder Moped des Hosts fahren darf, sollte erfragen, ob man über die Kfz-Versicherung des Hosts mitversichert ist.
Was tun bei nachträglichen Forderungen?
Falls die Hausbesitzer nach dem Urlaub etwas bemängeln, kann eine während des Aufenthaltes geführte Dokumentation helfen. Hier sollte festgehalten werden, was und in welchem Umfang erledigt wurde, am besten mit Fotos. Regressforderungen sollte man der Haftpflichtversicherung melden und dazu eine Stellungnahme mit möglichst aussagekräftigen Dokumenten einsenden.

