Geldscheine in einer Geldbörse. Foto: pixabay
Geldscheine in einer Geldbörse. Foto: pixabay

Düsseldorf. Schule und Studium zählen nicht immer vollständig für die spätere Rente. Dadurch können Lücken im Rentenkonto entstehen. Für diese Lücken können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Rentenbeiträge nachgezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.


Das ist zum Beispiel für Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag möglich. Auch Schul- und Studienzeiten, die über die anrechenbaren acht Jahre hinausgehen, kommen infrage. Wichtig ist die Altersgrenze: Der Antrag auf Nachzahlung muss vor dem 45. Geburtstag gestellt werden.

Wie viel Versicherte nachzahlen, können sie innerhalb bestimmter Grenzen selbst bestimmen. Für jeden Monat, für den nachgezahlt wird, liegt der Beitrag 2026 bei mindestens 112,16 Euro und höchstens 1.571,70 Euro. Wer für ein ganzes Jahr nachzahlen will und für jeden Monat den Mindestbeitrag wählt, zahlt also insgesamt 1.345,92 Euro. Nach den aktuellen Werten steigt die spätere Rente dadurch um 5,92 Euro pro Monat.

Zusätzliche Beiträge können außerdem helfen, die nötigen Versicherungszeiten zu erreichen, um möglicherweise früher in Rente gehen zu können.

Vor einer Einzahlung sollte geprüft werden, ob eine Nachzahlung möglich und sinnvoll ist. Dabei hilft die Deutsche Rentenversicherung. Sie kann klären, für welche Schul- und Studienzeiten überhaupt Beiträge nachgezahlt werden können.

Der Antrag läuft über das Formular V0080 „Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“. Er kann auch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.