Geld liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay
Geld liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay

Ratingen. Ein aktueller Grundsteuervergleich für die 100 größten Städte Deutschlands zeigt: Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer fällt in Ratingen im Vergleich der 100 größten deutschen Städte niedrig aus. Für die untersuchte Musterimmobilie werden jährlich 389 Euro Grundsteuer fällig. Damit erreicht Ratingen Rang 22 und liegt im günstigsten Viertel der untersuchten Kommunen.


Der Vergleich wurde von IW Consult im Auftrag von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler erstellt. Untersucht wird der tatsächliche jährliche Grundsteuerbetrag einer vergleichbaren Musterimmobilie. Gerade nach der Grundsteuerreform ist dieser Blick auf den tatsächlich zu zahlenden Betrag aussagekräftig – im Gegensatz zum kommunalen Hebesatz.

„Der Vergleich zeigt zunächst eine erfreuliche Tatsache: Ratingen steht bei dem tatsächlichen Grundsteuerbetrag sehr ordentlich da. Mit 389 Euro liegen wir auf Platz 22 und damit im unteren Viertel der 100 untersuchten Städte. Das zeigt, dass die Grundsteuer in Ratingen im Vergleich weiterhin sehr moderat ist“, erklärt Gerold Fahr, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, warum ein bloßer Vergleich der Hebesätze kaum noch Aussagkraft besitzt. Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus dem Zusammenspiel der steuerlichen Bewertung einer Immobilie, der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz. Durch die Grundsteuerreform wurden Grundstücke neu bewertet. Da sich Grundstücks- und Immobilienwerte regional erheblich unterscheiden, können Städte mit hohem Hebesatz trotzdem einen niedrigen Grundsteuerbetrag haben und umgekehrt.

Besonders anschaulich wird dies beim Blick auf Nordrhein-Westfalen: Bottrop liegt trotz eines Grundsteuer-B-Hebesatzes von 761 Prozent mit einer Jahresbelastung von 449 Euro auf Rang 36. Düsseldorf kommt für die Musterimmobilie trotz eines Hebesatzes von nur 374 Prozent dagegen auf 627 Euro und damit nur auf Rang 74 von 100. Duisburg hat gar einen Hebesatz von 1.169 Prozent – dennoch liegt die tatsächliche Belastung dort mit 638 Euro ähnlich wie in Düsseldorf und Rang 76 – trotz deutlich unterschiedlicher Hebesätze.

„Wer heute nur die Hebesätze zweier Städte nebeneinanderstellt, erhält kein verlässliches Bild davon, wie stark die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich belastet werden. Entscheidend ist, was am Ende in Euro auf dem Grundsteuerbescheid steht. Gerade nach der Neubewertung müssen wir deshalb stärker über die reale Höhe sprechen“, erläutert CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Heins.

Wie groß die Unterschiede ausfallen, zeigt auch die Spannweite der Untersuchung: Während für die Musterimmobilie in Ratingen bei einem Hebesatz von 520 Prozent 389 Euro pro Jahr angesetzt werden, sind es beispielsweise in Köln bei einem ähnlichen Hebesatz von 550 Prozent mit 799 Euro mehr als doppelt so viel. In Stuttgart kostet die gleiche Wohnung 1.197 Euro und in Mannheim gar 1.314 Euro.

Die Grundsteuer ist zugleich eine wichtige und verlässlich planbare Einnahmequelle für die Kommunen. Sie fließt in den allgemeinen städtischen Haushalt und trägt damit wesentlich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei – etwa von Schulen und Kindertagesstätten über Straßen und öffentliche Infrastruktur bis hin zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten.

Der Rat der Stadt hatte den neuen Hebesatz nach der Grundsteuerreform so gewählt, dass die gesamten Grundsteuereinnahmen für die Stadt gleich blieb. „Richtig ist aber auch, dass die Grundsteuereinnahmen durch die starre Berechnungsmethodik nicht inflationsgesichert sind wie etwa die Gewerbesteuer oder die Sozialversicherungen. Daher ist es logisch, dass Gemeinden den Hebesatz hin und wieder nach oben anpassen müssen, um einen Inflationsausgleich für den Erhalt der Infrastruktur zur Verfügung zu bewirken.“

Der CDU-Fraktion zufolge liefere der Vergleich der Städte eine gute Grundlage für eine fundierte finanzpolitische Diskussion in Ratingen. „Angesichts der angespannten Haushaltslage müssen die Finanzierung kommunaler Leistungen und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig gegeneinander abgewogen werden und mange Ausgaben auch kritisch hinterfragt werden. Bei der Grundsteuer darf jedenfalls nicht primär die nominelle Höhe des Hebesatzes betrachtet werden. Entscheidend ist die tatsächliche Belastung in Euro im interkommunalen Wettbewerb“, so die Ratinger CDU.