Ein Feld an einem Wanderweg. Foto: Volkmann
Ein Feld an einem Wanderweg. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Die Kreisbauernschaft Mettmann hat sich angesichts der laufenden Beratungen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Mettmann gewandt. Aus Sicht der Landwirtschaft droht der Entwurf ausgerechnet jene Betriebe und ländlichen Regionen zu schwächen, die die Energiewende bislang mit Investitionen, Flächen und unternehmerischem Risiko vor Ort getragen haben.


„Unsere Betriebe stehen bereit, ihren Beitrag zu einer sicheren, bezahlbaren und erneuerbaren Energieversorgung zu leisten. Dafür brauchen sie aber verlässliche Investitionsbedingungen. Wer Biogas, Biomethan, Dach-PV und Windenergie politisch will, muss Planungssicherheit schaffen und darf bestehende Potenziale nicht durch zu enge Vorgaben ausbremsen“, betont der Vorsitzende der Kreisbauernschaft Mettmann, Martin Dahlmann.

Besonders kritisch bewertet die Kreisbauernschaft Mettmann die geplanten Verschlechterungen für Biogas und Bioenergie. „Biogas ist nicht irgendeine erneuerbare Energiequelle. Biogasanlagen können Strom und Wärme flexibel bereitstellen, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Gerade diese gesicherte Leistung brauchen wir im Energiesystem der Zukunft. Deshalb darf die Bundesregierung die Bioenergie nicht kleinrechnen“, betont Dahlmann.

Unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen gefährden nicht nur die grundlastfähige Stromerzeugung, sondern auch die gekoppelte Wärmenutzung und die regionale Wertschöpfung. Deshalb fordert die Kreisbauernschaft klare Korrekturen: Biomasse muss mit mindestens 2.500 Megawatt Ausschreibungsvolumen pro Jahr bis 2032 gesichert, der Flexibilitätszuschlag auf 150 Euro je Kilowatt erhöht und der fachlich verfehlte Maisdeckel gestrichen werden. Flexible Biogasanlagen liefern gesicherte Leistung vor Ort und dürfen gegenüber neuen Gaskraftwerken nicht benachteiligt werden.

Auch bei Photovoltaik und Windkraft setzt der Entwurf falsche Signale. Der Agri-PV-Bonus muss auf mindestens 2,5 Cent je Kilowattstunde angehoben werden, damit Agri-Photovoltaik für landwirtschaftliche Betriebe überhaupt wirtschaftlich darstellbar bleibt. Denn neben hohen Investitionen bringt Agri-PV häufig Bewirtschaftungserschwernisse mit sich, die angemessen berücksichtigt werden müssen.

Unverständlich ist aus Sicht der Kreisbauernschaft zudem, dass für Dach-PV-Anlagen keine tragfähige Förderung vorgesehen ist. Gerade diese Anlagen ermöglichen Hauseigentümern und Betrieben eine breite Beteiligung an der Energiewende, ohne neue Flächenkonflikte auszulösen. Ebenso kritisch sieht der Vorsitzende der Kreisbauernschaft die geplanten Eingriffe bei Windenergieflächen: Einschränkungen von Eigentumsrechten und Vertragsfreiheit gefährden die Akzeptanz im ländlichen Raum.

„Es kann nicht sein, dass der ländliche Raum die Standorte für die Energieversorgung der Verbraucher bereitstellt – allen voran für die Städte –, ohne dafür fair beteiligt zu werden“, stellt Dahlmann klar. Die Kreisbauernschaft Mettmann appelliert deshalb an die Bundestagsabgeordneten, sich im parlamentarischen Verfahren mit Nachdruck für eine faire EEG-Novelle einzusetzen: Sie muss Investitionen ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und die ländlichen Räume an der Energiewende beteiligen, statt sie einseitig zu belasten.