Mettmann. In der Stadtverwaltung ist eine zentrale Anlaufstelle für den Schutz von Wohnraum eingerichtet worden. Ziel der Wohnraumstärkungsstelle ist es, menschenwürdige, sichere und angemessene Wohnverhältnisse zu erhalten sowie Wohnraummissstände frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Rechtsgrundlage der Tätigkeit ist das Wohnraumstärkungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW), das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter, Wohnraum in einem Zustand zu halten oder wiederherzustellen, der eine sichere, angemessene und ordnungsgemäße Nutzung zu Wohnzwecken gewährleistet.
Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes nimmt die Wohnraumstärkungsstelle die Aufgaben der kommunalen Wohnungsaufsicht wahr und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Wohnraum.
Zu den Aufgaben gehört die Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über mangelhaften oder gesundheitsgefährdenden Wohnraum. Die Wohnraumstärkungsstelle wird insbesondere bei erheblichen Wohnraummängeln tätig, beispielsweise bei Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden, Ausfällen der Heizungs- und Warmwasserversorgung, erheblichen baulichen Mängeln sowie unzumutbaren Wohnverhältnissen. Darüber hinaus kann die Überbelegung von Wohnraum geprüft werden.
Dabei wird insbesondere bewertet, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnqualität, bauliche Mängel, Verwahrlosung oder gesundheitsgefährdende
Wohnverhältnisse vorliegen. Ziel ist es, bestehende Missstände zu beseitigen und die Wohnqualität nachhaltig zu sichern.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann die Stadt gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Missstände festlegen. Ein behördliches Einschreiten erfolgt jedoch ausschließlich bei
erheblichen Beeinträchtigungen und setzt voraus, dass die Mängel nicht durch das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner verursacht wurden.
Die Wohnraumstärkungsstelle steht Bürgerinnen und Bürgern der Stadt als zentrale Ansprechpartnerin bei Fragen zu angemessenen, sicheren und menschenwürdigen
Wohnverhältnissen zur Verfügung.


