
Düsseldorf. Bislang konnten Unternehmen ihre Produkte fast uneingeschränkt mit „grünen“ Werbeaussagen schmücken. Doch damit ist ab 27. September 2026 Schluss: Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) zieht klare Grenzen.
„Vage Umwelt- und Klimaversprechen ohne konkreten Nachweis sind dann EU-weit verboten, verwendete Nachhaltigkeitssiegel müssen nachweislich auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen basieren. Das macht es Verbraucher:innen deutlich leichter, wirklich nachhaltige Produkte zu erkennen“, sagt Friedrike Elsner, Leiterin des Projekts „Siegelklarheit“ der Verbraucherzentrale NRW. Sie erläutert Hintergründe und gibt Tipps.
Was ist bei Nachhaltigkeitsaussagen nicht mehr erlaubt?
Anbieter dürfen künftig nicht mehr mit allgemeinen Umweltaussagen werben, ohne diese auf demselben Medium – also etwa der Verpackung – genauer zu erklären. Beispiele hierfür sind vage Begriffe wie „grün“, „natürlich“ oder „nachhaltig“. Auch allgemeine Klimaversprechen („klimaneutral“, „klimapositiv“) sind in der Produktwerbung nicht mehr erlaubt, wenn die beworbenen Klimavorteile lediglich durch das Pflanzen von Bäumen oder den Kauf von CO2-Zertifikaten (Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette) erreicht werden.
Zudem ist es zukünftig verboten, eine Umweltaussage zum gesamten Produkt oder zu der gesamten Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu treffen, wenn sich diese nur auf einen bestimmten Aspekt des Produkts oder nur auf eine bestimmte Aktivität der Geschäftstätigkeit bezieht. Halten sich Unternehmen nicht daran, kann dies als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Zudem drohen in bestimmten Fällen empfindliche Bußgelder.
Was muss künftig angegeben werden?
Der Beleg von allgemeinen Umweltaussagen muss ab Ende September 2026 klar und hervorgehoben dort zu finden sein, wo die Werbeaussage steht – zum Beispiel auf der Verpackung, auf einer Website, auf einem Plakat oder im Prospekt. Fehlen die Erläuterungen, sollten Verbraucher misstrauisch sein. Die Nachweise dafür – zum Beispiel Prüfberichte – können auch durch einen Verweis als Link oder QR-Code zugänglich gemacht werden.
Die EmpCo erlaubt zukünftig nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen basieren. Verlässliche und etablierte staatliche Siegel sind beispielsweise das EU-Energielabel, das EU-Biosiegel, das EU-Ecolabel oder das deutsche Umweltzeichen Blaue Engel.
Weitere geprüfte und bewertete Nachhaltigkeitssiegel finden Verbraucher auf dem Portal „Siegelklarheit“. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind grundsätzlich für alle Unternehmen zugänglich. Zudem müssen die Siegeldokumente inklusive Umwelt- und Sozialanforderungen öffentlich zugänglich sein und Verstöße dagegen Konsequenzen haben, wie etwa den Entzug des Siegels.

