Düsseldorf. Für Beschäftigte mit einer hohen Teilrente entfällt ab dem 1. Januar 2027 der gesetzliche Krankengeldanspruch.
Betroffen sind diejenigen, die sich mehr als zwei Drittel ihrer vollen Altersrente auszahlen lassen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Grundlage hierzu ist das Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung.
Bisher konnte auch eine Teilrente von 99,99 Prozent den Krankengeldanspruch erhalten. Ab 2027 reicht dieser minimale Rentenverzicht nicht mehr. Bei längerer Krankheit droht deshalb eine Einkommenslücke: Endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, in der Regel nach sechs Wochen, gibt es kein Krankengeld. Die Rente läuft weiter.
Mit einer Teilrente von höchstens 66,66 Prozent kann der Krankengeldanspruch grundsätzlich bestehen bleiben. Dafür wird allerdings monatlich weniger Rente ausgezahlt. Betroffene sollten deshalb vor einer Änderung mit ihrer Krankenkasse und der Rentenversicherung klären, welche Lösung für sie passt.
Soll die Umstellung der Rente zum 1. Januar 2027 erfolgen, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.


