Zum Semesterstart gilt es für Studierende einiges zu beachten. Foto: VZ NRW/adpic
Zum Semesterstart gilt es für Studierende einiges zu beachten. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Zehntausende Schulabgänger in NRW beginnen in diesem Monat ihr Studium. Viele ziehen damit erstmals in eine WG oder eine eigene Wohnung. Es ist also einiges zu bedenken.


„Aber keine Panik“, sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW: „Bei Versicherungen ist weniger mehr, denn oft sind Studierende noch über die Eltern mitversichert.“

Wichtig ist, für regelmäßige grundlegende Zahlungen Daueraufträge einzurichten. Vorab sollte man aber die Preise und Tarife für Telefon, Internet und Strom vergleichen, denn sie unterscheiden sich oft stark. Der Strompreis setzt sich meistens aus einem Grundtarif und den Kosten für die verbrauchten Kilowattstunden zusammen, auch Arbeitspreis genannt. Ein Single-Haushalt verbraucht etwa 1.700 Kilowattstunden pro Jahr.

Einige Tarife sind monatlich kündbar, bei anderen gibt es eine Mindestlaufzeit, die maximal zwei Jahre betragen darf. Danach läuft der Vertrag meist unbefristet weiter und ist dann jederzeit kündbar. Man kann auch bestehende Verträge mitnehmen. Wenn Anbieter Neukund:innen mit günstigen Preisen locken, diese aber noch während der Vertragslaufzeit anheben, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Um von der Preiserhöhung zu erfahren, ist es wichtig, die Kundenanschreiben des Anbieters genau zu lesen. Und beim Einzug in die neue Wohnung sollte man sich die Zählerstände notieren.

Essenziell ist eine private Haftpflichtversicherung, denn sie deckt Schäden ab, die man anderen unbeabsichtigt zufügt. Je nach Schaden kann das in die Millionen gehen. Deshalb sollten als Deckungssumme mindestens zehn Millionen Euro vereinbart werden. Unverheiratete Kinder sind während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium meist noch im Vertrag der Eltern mitversichert. Im Zweifel sollten Eltern sich das vom Versicherer bestätigen lassen.

Auch die Krankenversicherung ist ein Muss. Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern beitragsfrei in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Sie dürfen dann aber als Minijobber nicht mehr als 603 Euro verdienen – in den Semesterferien darf es auch mal ein bisschen mehr sein. Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob das während des Studiums so bleiben soll. Auszubildende sind in der Regel pflichtversichert.