Wülfrath. Die Stadtverwaltung informiert, dass sich der erste Termin für die Zahlung der Grundabgaben 2019 vom 15. Februar auf den 15. März verschieben wird.
Die nachfolgenden Fälligkeitstermine bleiben unverändert, so dass die weiteren Zahlungstermine, wie in jedem Jahr, auf den 15. Mai, den 15. August und den 15. November fallen.
Die Grundabgabenbescheide sollen spätestens in der ersten Märzwoche versandt werden.
Aufgrund der notwendigen Anpassungen der Steuerdaten an die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sind zunächst entsprechende Einrichtungsarbeiten, Datenerfassungen und Testläufe erforderlich.
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