Der Landesverband schlug vor, entweder Infizierte oder Nichtinfizierte künftig zu verlegen, um beide Gruppen räumlich besser zu trennen. Außerdem müssten viel mehr Angebote zur Kurzzeitpflege geschaffen werden. Der Mangel sei in den vergangenen Monaten ein Riesenproblem für Angehörige gewesen.
Der VdK NRW befürworte eine Impfpflicht für Pflegepersonal, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Zander. Wenn man das Für und Wider abwäge, bleibe unter dem Strich: „Das ist ja ein selbst gewählter Beruf, den diese Menschen ausüben. Und dann müssen die sich am Ende auch der Verantwortung stellen, dass sie eben Andere auch schützen müssen.“
Der Landesverband setzte am Dienstag den Startschuss zu seiner Bundestagswahl-Kampagne „Sozialer Aufschwung jetzt“. Geplant sei unter anderem eine „Tour der Armut“ durch das Ruhrgebiet, entlang dem „Armutsäquator A40“, kündigte Vöge an. «Insbesondere im Ruhrgebiet leiden die Menschen unter den sozialen Folgen der Pandemie.» Dort lebe gut jeder Fünfte in einem Haushalt unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle – landesweit betreffe das in NRW jeden Sechsten. Für einen Ein-Personen-Haushalt liege die Schwelle bei 1040 Euro brutto Monatseinkommen, erklärte Vöge.
In NRW lebten rund 3,1 Millionen Menschen an dieser Schwelle, allein im Ruhrgebiet eine Million, erklärte Vöge. Auf seiner Armutstour am 28. Juli mit großflächig bedruckten Posterwagen wolle der VdK in Duisburg, Essen, Recklinghausen, Gelsenkirchen und Dortmund mit Lokalpolitikern und Bürgern vor Ort darüber ins Gespräch kommen.
Der VdK mahnte zudem mehr Sensibilität bei den Impf-Kampagnen an. Dass ausgerechnet in Stadtteilen mit hohem Migrantenanteil in deutscher Sprache plakatiert worden sei, dass etwa die Schauspielerin Uschi Glas oder Moderator Günther Jauch sich impfen ließen, sei «eine Null-Nummer» gewesen.
Darüber hinaus wies der Verband auf ungeklärte sozialrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hin: „Haben austherapierte, offiziell als genesen geltende Menschen, die aber weiter an den Folgen einer Covid-Erkrankung leiden, Anspruch auf Krankengeld, auf medizinische oder berufliche Rehabilitation, auf Erwerbsminderungsrente?“. Der VdK forderte, Long-Covid-Erkrankungen im beruflichen Umfeld eindeutig als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Bislang fielen sie nicht eindeutig unter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, kritisierte Vöge. Dabei unterlägen etwa Busfahrer, Polizisten, Bestatter, Verkäuferinnen, Handwerker und weitere Berufsgruppen, die während der Pandemie nicht von Zuhause aus arbeiten konnten, einem erhöhten berufsbedingten Infektionsrisiko. Bei der Deutschen Unfallversicherung gebe es dazu bundesweit schon rund 160.000 Anfragen Betroffener vor allem aus medizinischen und pflegerischen Berufen.
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