Heiligenhaus. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch dem Wochenmarkt in Heiligenhaus die Maskenpflicht gilt.
„Aufgrund der gestiegenen Inzidenz-Stufe, wird auf dem Wochenmarkt das Tragen einer textilen Mund-Nasenbedeckung wieder verpflichtend“, so der Hinweis der Stadt Heiligenhaus.
Der Verzehr von Speisen und Getränken bleibe an Stehtischen und Sitzgelegenheiten erlaubt.
Es seien zudem weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
„Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Befahren des Marktplatzes für Fahrzeuge und Fahrräder während der Verkaufszeit nicht erlaubt ist“, so die städtische Verwaltung.